Solarstromförderung

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Vermittlung bei Solarförderung hat sich gelohnt

Der Vermittlungsausschuss hat sich gestern auf einen Kompromiss für die Gesetzesnovelle zur EEG-Solarstromförderung geeinigt. Für größere Dachanlagen bis 40 Kilowatt wird die Förderung mit 18,50 Cent pro Kilowattstunde höher ausfallen als zunächst vorgesehen. Die Förderung von großen Solaranlagen wird wie geplant bis zu 30 Prozent gekürzt. Die Grünen konnten bei den Verhandlungen durchsetzen, dass die Bundesregierung rechtzeitig vor Erreichen des Ausbauziels von 52 Gigawatt einen Vorschlag für eine Anschlussförderung vorlegen muss.

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Gute Nachricht für die Energiewende

Der Bundesrat hat heute mit 2/3-Mehrheit den Vermittlungsausschuss angerufen, um die umstrittene Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom neu zu verhandeln. Die Bundesregierung scheiterte mit ihren Plänen, die Vergütung kurzfristig um bis zu 32,5 Prozent zu senken und nur noch bis zu 80% des Ertrags zu vergüten. Die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner aus Mainz (GRÜNE) erklärt dazu:

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Gesetzesnovelle blockiert bürgernahe Energiewende

Der Bundestag hat am 29. März 2012 die Gesetzesnovelle zur EEG-Solarstromförderung verabschiedet. Damit senkt die Bundesregierung die Einspeise-Vergütung von Solarstrom kurzfristig um bis zu 32,5 Prozent. Besitzerinnen und Besitzer von Kleinanlagen bekommen zusätzlich nur 80 Prozent ihres Stromertrages vergütet, den anderen Teil müssen sie selbst vermarkten.

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