Rundfunkstaatsvertrag

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Zurück in die Vergangenheit

Das Gerichtsurteil zur Tagesschau-App verdeutlicht, dass die Gesetze zu den Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender im Netz von gestern sind. Mit dem Urteil und dem Verbot von ,,presseähnlichen Angeboten“ werden den Nutzern Inhalte vorenthalten. Der Rundfunkstaatsvertrag muss zukunftsfähig gemacht werden, um solche Klagen gar nicht aufkommen zu lassen und die Sieben-Tage Regelung aufzulösen.

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N24 retten – es geht um mehr!

Die privaten Rundfunksender haben eine gesellschaftliche Verantwortung, die über reines Profitstreben hinausgeht. Rundfunk ist keine Ware wie jede andere, sondern dient der Willens- und Meinungsbildung. Da der Markt diese Aufgabe offenbar nicht von alleine regelt, brauchen wir eine Diskussion über den Informationsauftrag in den privaten Nachrichten und müssen über Anreize oder andere Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag nachdenken.

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