Presseauskunftsrecht

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Journalisten müssen draußen bleiben

ournalisten sollten nerven dürfen. Die rechtlichen Grundlagen dafür hat ihnen aber nun schwarz-gelb verweigert. Mit der Ablehnung des von uns unterstützten SPD-Entwurfs eines Presseauskunftsgesetzes zeigt die Bundesregierung, was sie wirklich kann: Mauern. Die Blockadehaltung wirkt sich direkt auf die tägliche Arbeit der Medien aus. Wen dürfen Journalisten fragen und aus welchen Gründen darf ihnen eine Antwort versagt werden? Ohne sichere Rechtsgrundlage haben Journalisten es zukünftig schwer, an Auskünfte und Informationen von Bundesbehörden zu kommen.

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Gesetzlicher Auskunftsanspruch der Medien gegenüber Bundebehörden scheitert

Journalisten werden zukünftig auf das Gutdünken der Bundesbehörden angewiesen sein, wenn sie von diesen Informationen wollen– so will es die Merkel-Regierung. Der Innenausschuss hat heute mit schwarz-gelber Mehrheit die Pläne abgelehnt, Journalisten eine sichere gesetzliche Grundlage für bundesbehördliches Auskunftsverhalten zu geben.

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Berlin, Reden

Rede zum Presseauskunftsrecht (zu Protokoll) – Berlin, 28. Februar 2013

In ihrer Rede zum Presseauskunftsrecht geht Tabea auf das zweischneidige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Auskunftsanspruch von Journalisten gegenüber Bundesbehörden ein. Tabea zeigt auf, dass das Gericht ein verfassungsrechtlich gedeckten Anspruch auf ein Auskunftsrecht festgestellt hat. Auf der anderen Seite gibt sie kritisch zu bedenken, dass laut dem Gericht die Landespressegesetze nicht für Bundesbehörden gelten. Dadurch sieht Tabea die Gefahr, dass Journalistinnen und Journalisten die Arbeitsgrundlage entzogen werde.

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