Allgemein, Presse und Meinungen, Pressemitteilungen
Bundesverwaltungsgericht mit wegweisender Urteilsbegründung für Medien-Auskunftsrechte
Zur Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts über den verfassungsrechtlichen Auskunftsanspruch von Medien erklären Margit Stumpp, Sprecherin für Medienpolitik, und Tabea Rößner, stellvertretendes…
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Presseauskunftsrechte umfassend schützen
Zu einer Veröffentlichung des Investigativressorts der Bild-Zeitung auf Facebook hinsichtlich eines Rechtskommentar von Philip Wolff (Bundeskanzleramt) im Handbuch des Rechts…
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BVerfG stärkt Auskunftsrechte – weiterhin Bundesgesetz notwendig
Anlässlich der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass Medien einen Anspruch auf anonymisierte Gerichtsentscheidungen auch vor Rechtskraft haben, erklärt Tabea Rößner:…
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Presseauskunftsgesetz: SPD kneift
Was würden wir heute über den NSA-Skandal wissen, wenn nicht eine Handvoll großer Medien wie der Guardian und der Spiegel die Daten von Edward Snowden ausgewertet, eingeordnet und die Öffentlichkeit informiert hätte? Ich denke, wir würden heute nicht von diesem Skandal reden, denn wir wüssten nichts davon.
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Journalisten müssen draußen bleiben
ournalisten sollten nerven dürfen. Die rechtlichen Grundlagen dafür hat ihnen aber nun schwarz-gelb verweigert. Mit der Ablehnung des von uns unterstützten SPD-Entwurfs eines Presseauskunftsgesetzes zeigt die Bundesregierung, was sie wirklich kann: Mauern. Die Blockadehaltung wirkt sich direkt auf die tägliche Arbeit der Medien aus. Wen dürfen Journalisten fragen und aus welchen Gründen darf ihnen eine Antwort versagt werden? Ohne sichere Rechtsgrundlage haben Journalisten es zukünftig schwer, an Auskünfte und Informationen von Bundesbehörden zu kommen.
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Gesetzlicher Auskunftsanspruch der Medien gegenüber Bundebehörden scheitert
Journalisten werden zukünftig auf das Gutdünken der Bundesbehörden angewiesen sein, wenn sie von diesen Informationen wollen– so will es die Merkel-Regierung. Der Innenausschuss hat heute mit schwarz-gelber Mehrheit die Pläne abgelehnt, Journalisten eine sichere gesetzliche Grundlage für bundesbehördliches Auskunftsverhalten zu geben.
Rede zum Presseauskunftsrecht (zu Protokoll) – Berlin, 28. Februar 2013
In ihrer Rede zum Presseauskunftsrecht geht Tabea auf das zweischneidige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Auskunftsanspruch von Journalisten gegenüber Bundesbehörden ein. Tabea zeigt auf, dass das Gericht ein verfassungsrechtlich gedeckten Anspruch auf ein Auskunftsrecht festgestellt hat. Auf der anderen Seite gibt sie kritisch zu bedenken, dass laut dem Gericht die Landespressegesetze nicht für Bundesbehörden gelten. Dadurch sieht Tabea die Gefahr, dass Journalistinnen und Journalisten die Arbeitsgrundlage entzogen werde.