Bahn-& Fluglärm, Mainz und Rheinland-Pfalz, Presse und Meinungen, Pressemitteilungen
Gutachten zu Flugrouten: Beteiligungsrechte für Lärmbetroffene schaffen
Die Mainzer Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) begrüßt die Vorschläge des Gutachtens „Fluglärm reduzieren: Reformbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten“ des Sachverständigenrats der Bundesregierung für Umweltfragen (SRU).
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Bekämpfung des Bahnärms ist eine Herkulesaufgabe
Entlang der Bahnstrecke durchs Mittelrheintal war die Bundestagsabgeordnete und rheinlandpfälzische Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl, Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), mit dem Fahrrad unterwegs, übernachtete neben den Gleisen im Bacharacher Rheinhotel und traf sich mit Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerinitiative im Mittelrheintal gegen Umweltschäden durch die Bahn (BMUB ) e.V.
Bahn-& Fluglärm, Bundestagswahl 2013, Mainz und Rheinland-Pfalz, Termine und Veranstaltungen, Veranstaltungen
Spitzenkandidatin auf „Tour de Lärm“
Auf ihrer diesjährigen Sommertour durch Rheinland-Pfalz besucht die Mainzer Bundestagsabgeordnete und rheinlandpfälzische Spitzenkandidatin zur Bundestagswahl 2013, Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Einrichtungen und trifft Bürgerinnen und Bürger, um mit ihnen über ihre Anliegen zu sprechen.
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Keine Nachtflüge durch die Hintertür!
Vergangene Woche wurde bekannt, dass trotz Nachtflugverbot mehr als 200 Flieger zwischen 23 und 5 Uhr dennoch am Frankfurter Flughafen landeten. Hierzu erklärt die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete aus Mainz, Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
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Hessen und Lufthansa zerstören Vertrauen in die Politik
Die hessische Landesregierung hat angekündigt, das Urteil zum Nachtflugverbot vom 4. April 2012 mit einem „Klarstellungsverfahren“ ohne Bürgerbeteiligung bis Mitte des Jahres umzusetzen. Die Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner aus Mainz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklärt dazu:
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Danke, Leipzig!
Heute verkündete das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Urteil zum Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen. Die Richter haben die Ergebnisse der Mediation anerkannt, die als Ausgleich für den Ausbau des Frankfurter Flughafens ein Nachtflugverbot in der Kernzeit zwischen 23.00 Uhr und ab 5.00 Uhr festgelegt hatte. Das Urteil engt den Spielraum für Flüge in den Randzeiten von 22 -23.00 Uhr und 5 – 6.00 Uhr ein. Sie sind in Zukunft nur zulässig, wenn dafür ein besonderer Bedarf bestehe.