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Neue Diskussion um Jugendschutz und Netzsperren
Zum Vorstoß der Kommission für Jugendmedienschutz, den Jugendschutz in Deutschland auch mithilfe von Netzsperern durchzusetzen, erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für…
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Safer Internet Day – das Internet zu einem sicheren Raum für alle machen
Zum heutigen Safer Internet Day erklären Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik, und Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik: Tabea Rößner, Sprecherin…
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Jugendschutz im Internet: Programm ist Schritt in die richtige Richtung
Ich begrüße, dass es nun eine vorläufige, positive Bewertung der KJM zu einem Jugendschutzprogramm gibt. Damit wird Eltern endlich ein freiwilliges Instrument an die Hand gegeben, um das Risiko zu minimieren, dass der minderjährige Nachwuchs beim Surfen auf Seiten mit kinder- und jugendgefährdenden Inhalten stößt. Das Programm ist kostenlos.
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Rechtsunsicherheit ist vermieden worden
Wir begrüßen die Entscheidung der Fraktionen in NRW. Die Novelle des JMStV hätte für viel Rechtsunsicherheit bei den Anbietern im Netz gesorgt. Der JMStV wäre den diffizilen und sich schnell ändernden Realitäten der vielen unterschiedlichen Anbieter im Netz nicht gerecht geworden.
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Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Chance für einen Neustart
Den gescheiterten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sehen wir als Erfolg der zahlreichen Diskussionen und Verhandlungen der letzten Monate. Die Novelle wäre den Anforderungen, die ein so vielfältiges, schnelllebiges und Medium wie das Internet bietet, nicht gerecht geworden.
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Jugendmedienschutzstaatsvertrag: Keine Ausweitung der Haftung
Wir halten den JMStV bereits jetzt für überholt und für nicht zukunftsfähig.Der Staatsvertrag in seiner jetzigen Ausgestaltung wird weder dem Internet gerecht, noch bringt er den Jugendschutz voran.Zwar ist er das Ergebnis eines langen und schwierigen Prozesses, doch wird erden diffizilen und sich schnell ändernden Realitäten der vielen unterschiedlichen Anbieter im Netz schon jetzt nicht gerecht.
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Zugangsanbieter von Inhalteanbietern im Internet unterscheiden
Es ist zu hoffen, dass die Länder wirklich bei der eingeschränkten Definition des Anbieterbegriffes bleiben und nur Content-Anbieter zu Alterskennzeichnung und der Nutzung von Jugendschutzprogrammen angeregt werden. Alles andere würde das Internet lahmlegen und dem Haftungsregime des Telemediengesetzes zuwider laufen.
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Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Anbieter ist nicht gleich Anbieter
Die Länder sind gut beraten, sich noch einmal genau zu überlegen, wer welche Pflichten im Netz haben soll. Anbieter ist nicht gleich Anbieter. Wenn Zugangs- und Hostprovider künftig die Regelungen zum Jugendschutz genauso umsetzen müssen, wie die Anbieter von Inhalten im Netz, dann würde das Internet weit mehr reglementiert als mit dem hoch umstrittenen „Zensursula“-Gesetz.