Berlin, Medienpolitik, Meine Themen, Presse und Meinungen, Pressemitteilungen
BND-Gesetz: Gefahr für die Pressefreiheit
Anlässlich der heute im Bundestag beschlossenen Reform des BND-Gesetzes gegen die Stimmen der Opposition, erklärt Tabea Rößner: „Heute ist ein…
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Bundesverfassungsgericht stärkt Pressefreiheit und Informantenschutz
Anlässlich der heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (AZ. 1 BvR 1089/13 und 1 BvR 1090/13 sowie 1 BvR 2480/13), welche…
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EU muss Pressefreiheit stärken
Es reicht nicht aus, dass sich der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung Löning irritiert und erschüttert über das Vorgehen des britischen Geheimdienstes GCHQ zeigt. Die Bundesregierung sollte hier klarer Stellung beziehen, eine Stellungnahme des Außenministers ist anlässlich des Eindringens in die Redaktion, dem massiven Versuch der Einschüchterung durch das erzwungene Löschen von Informationen und Daten, Zerstören von Computern und Festplatten mehr als angezeigt.
Rede zum Schutz von Journalisten und der Pressefreiheit im Straf und Strafprozessrecht – Berlin, 29. März 2012
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht im Cicero-Fall war eine Neuregelung in Sachen Informantenschutz notwendig geworden. Nach langem hin und her legte die Koalition einen Gesetzentwurf vor, der GRÜNE Gesetzentwurf geht aber deutlich weiter.
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Pressefreiheit umfassend stärken
Die Pressefreiheit ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie und deshalb zu Recht verfassungsrechtlich geschützt. Dennoch kommt es immer wieder zu Beeinträchtigungen dieses hohen Gutes, seien es Durchsuchungen und Beschlagnahmen bei Medienangehörigen, sei es die Mitnahme von Zufallsfunden, sei es die Überwachung des Telefon- und Emailverkehrs. Dabei sind oft noch nicht einmal Journalistinnen und Journalisten das eigentliche Ziel der Ermittlungen, sondern – wie beim Geheimnisverrat – meist der Informant im Verwaltungsapparat. Um dort das Informationsleck zu finden, werden über das Konstrukt der Teilnahme am Geheimnisverrat Arbeits- und Privaträume von Journalistinnen und Journalisten durchsucht und vermeintliche Beweisstücke beschlagnahmt – wie zum Beispiel im bekannten „Cicero“- Fall beim Journalisten Bruno Schirra geschehen. Das Zeugnisverweigerungsrecht wird dadurch unterlaufen.