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Öffentlich-rechtlich im Netz neu denken
Heute entscheidet das Oberlandesgericht Köln erneut darüber, ob die Tagesschau-App „presseähnlich“ ist. Der Streit macht deutlich, wie die Medienregulierung von…
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Online-Angebot für ZDF genehmigt
Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk junge Zuschauerinnen und Zuschauer erreichen will, dann muss er auch im Internet präsent sein. Deshalb ist es gut, dass das Online-Angebot des ZDF mit dem Abschluss des Drei-Stufen-Tests auf sicherem Boden steht. Endlich hat das ZDF Planungssicherheit und kann das Angebot an dem Interesse der Zuschauer ausrichten und nicht mehr nach einer Pauschalvorgabe von unter einem Prozent des Budgets.
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ARD-Online Angebote genehmigt: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss auch digital präsent sein
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss auch im Internet Präsenz zeigen dürfen, wenn er junge Menschen erreichen will. Darum ist es gut, dass die grundsätzliche Überprüfung des Online-Angebots ein Ende gefunden hat und die ARD Planungssicherheit hat. Nur schade, dass aufgrund kleinteiliger Vorgaben wertvolle Informationen und Beiträge für immer aus dem Netz verschwinden müssen.