Datenschutz bei neuer Rundfunkgebühr dringend nachbessern

Zu dem vorgelegten Gutachten über den Datenschutz bei der neuen Rundfunkgebühr von Prof. Hans-Peter Bull, Staatsrechtler an der Uni Hamburg, erklären Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik, und Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik:

Die heutige Rundfunkgebühr in eine Haushaltsgebühr zu ändern, ist ein richtiger Schritt. Dieser Wechsel muss aber unter Maßgabe eines besseren Datenschutzes erfolgen. Eine neue Rundfunkgebühr wird von den Zuschauerinnen und Zuschauern sonst nicht akzeptiert.

Das ARD-Gutachten von Prof. Bull unterstellt, dass die Regelungen datenschutzrechtlichen Anforderungen genügten. Die Tatsachen sprechen aber gegen ihn: Weder wissen die Bürgerinnen und Bürger zukünftig, wer ihre Daten woher bekommt und wie lange  diese gespeichert werden, noch werden die Befugnisse der GEZ durch die neue Regelung eingeschränkt.

Drei Punkte halten wir für besonders kritisch:

– Die Datenübermittlung der gesamten Meldedaten aller Meldebehörden an die GEZ, die bis zu zwölf Monate lang gespeichert werden dürfen, schafft faktisch ein bundesweites und zentrales Melderegister. Damit dies nicht geschieht, müssen diese Daten umgehend gelöscht werden.
– Die GEZ darf auch zukünftig Daten über die Zuschauerinnen und Zuschauer erheben und dabei auf öffentliche und nichtöffentliche Stellen ohne Kenntnis der Betroffenen zugreifen. Dies macht den versteckten Zugriff auf Adresshandel möglich, was völlig unnötig ist. Durch die Auskunftspflicht der Vermieter und Eigentümer können bereits alle nötigen Daten eingeholt werden.
– Der Austausch von Daten zwischen den Rundfunkanstalten muss gestrichen werden. Die relevanten Daten können die Anstalten bei den Meldeämtern einholen, dazu müssen sie nicht gegenseitig Datensätze austauschen.

Die Ministerpräsidenten müssen den Datenschutz ernst nehmen und die Bedenken der zuständigen Datenschutzbeauftragen der Länder in die gesetzlichen Regelungen mit aufnehmen.

Teile diesen Inhalt:

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld