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Lärmschutz vor Kosteneffizienz

In eine neue Runde gehen die Verhandlungen zum Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen. In der Verordnung soll geregelt werden, nach welchen Kriterien die Mitgliedsländer Lärmschutzmaßnahmen wie ein Nachtflug­verbot verhängen dürfen. Bei dem Schlichtungsverfahren zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission verhandelt Bundesverkehrsminister Ramsauer für die Bundesrepublik. Die Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner aus Mainz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wendet sich mit einem Brief an Ramsauer, damit er die Interessen der Bürgerinnen und Bürger nach einem hohen Lärmschutzstandard in Brüssel vertritt. Sie erklärt dazu:

Bundesminister Ramsauer muss seinen Einfluss geltend machen und sich für einen wirksamen Lärmschutz einsetzen! Lärmschutz ist kein Randthema. Bürgerinnen und Bürger sind darauf angewiesen, dass die Regierung ihre Bedürfnisse nach Gesundheit, Ruhe und Lebensqualität schützt.

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Leistungsschutzrecht dient nur Gesichtswahrung Merkels

Die Last-Minute-Änderungen der Koalition am Leistungsschutzrecht machen deutlich, dass die Koalition lediglich ein Gesetz mit einem solchen Namen schaffen wollte. Aus welchem Grund und wofür – das ist offensichtlich Nebensache. Die Koalition hat mit ihrem Änderungsantrag das Gesetz nicht enger gefasst, sondern komplett verdreht.

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Gesetzeslücke schließen, um Pressefreiheit zu erhalten

Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Versuch des Bundes, der Presse keine Auskünfte mehr erteilen zu müssen, einen Riegel vorgeschoben. Das Gericht hat aber auch festgestellt, dass die Landespressegesetze nicht für Bundesbehörden gelten und es deshalb auf Bundesebene eine Regelungslücke gibt. Wir brauchen deshalb schnellstmöglich eine Alternative, damit diese Rechtsunsicherheit geklärt wird.

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Für Lärmschutz sind bundeseinheitliche Regelungen notwendig!

Zu der Warnung von Condor-Chef Ralf Teckentrup vor weiteren wachstumsschädlichen Lärmschutzauflagen am Frankfurter Flughafen und der Drohung, den Standort zu wechseln, erklärt die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Die immer wiederkehrenden Drohungen der Fluggesellschaften, den Standort zu wechseln, sind pure Erpressungsversuche, die leicht zu durchschauen sind. Umso wichtiger ist es, bundeseinheitliche Regelungen einzuführen, damit nicht länger die Standorte gegen einander ausgespielt werden können. Wir brauchen diese auch in einem gesamteuropäischen Rahmen, angefangen bei einem bundesweiten Nachtflugverbot bis hin zu europaweit einheitlichen Schutzzielen und Grenzwerten.

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Pressefreiheit ist keine Auslegungssache

Zur Argumentation des Bundes vor dem Bundesverwaltungsgericht, dass Bundesbehörden Journalistinnen und Journalisten nicht mehr nach den Pressegesetzen Auskunft zu erteilen hätten, erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik:

Die Argumentation des Bundes beim Bundesverwaltungsgericht ist absurd. Mit dem Verweis, Presserecht liege in Länderkompetenz und könne für Bundesbehörden nicht gelten, gibt sich das Bundesinnenministerium eine unglaubliche Blöße. Wenn es nach dem Bund ginge, könnten dann in letzter Konsequenz Journalisten nicht mehr umfassend über Bundesangelegenheiten, über Bundesregierung und Bundesbehörden berichten. Denn natürlich sind Journalisten auf Auskunft von Bundesbehörden angewiesen. Somit können die Medien ihre demokratische Kontrollfunktion nicht mehr ausüben.

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Herr Bouffier, Sie haben fertig!

Nach dem Land Rheinland-Pfalz hat nun auch das Land Hessen einen Gesetzesantrag im Bundesrat zum Thema Fluglärm gestellt. Die hessische Landesregierung merkt wohl langsam, dass der zunehmende Fluglärm in der Rhein-Main Region ihre Chancen auf eine Wiederwahl deftig schmälert. Nun versuchen Bouffier und Co. zu retten, was nicht mehr zu retten ist, und starten eine eigne Fluglärminitiative im Bundesrat.

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