Berlin, Medienpolitik, Meine Themen, Presse und Meinungen, Pressemitteilungen
ZDF Staatsvertrag: Ergebnisse der Anhörung müssen öffentlich diskutiert werden
Der vorgelegte Entwurf zum ZDF-Staatsvertrag ist enttäuschend. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten setzen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts lediglich auf niedrigstem Niveau um. Das ist das Ergebnis unserer Prüfung, die wir auch in unserer Stellungnahme festgehalten haben. Gerade was die Besetzung der Staatsbank angeht, kann hier von Vielfalt noch lange nicht die Rede sein. Anstatt den Einfluss der Regierungsvertreter zurückzudrängen, wurde auf Kosten der Parteien, insbesondere der kleinen, der Einfluss der Regierungsvertreter zementiert. Es fehlt weiterhin eine Regelung, welche die binnenpluralistische Zusammensetzung der staatlichen Vertreter sichert. Die Besetzung der Gremien sollte so ausgestaltet werden, dass sie vielfältige Perspektiven aus unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen zusammenführen. Das eigentliche Ziel, das ZDF von einem übermäßigen Staatseinfluss zu befreien, ist damit verfehlt. Die Staatskanzleien behalten das Zepter in der Hand, der Sender wird weiterhin unter ihrer Anleitung durch zwei große politische Lager geführt.
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Wasser auf die Mühlen – Über Medienverdrossenheit in Deutschland
Deutschland diskutiert über seine Medien. Als Medienpolitikerin könnte mich das glücklich stimmen, wäre der Anlass nicht so besorgniserregend. Menschen gehen…
Berlin, Medienpolitik, Meine Themen, Reden
Rede auf der Demonstration bei der Deutschen Welle
Die MitarbeiterInnen der Deutschen Welle haben heute gegen die Sparpläne und Umbaumaßnahmen des Auslandssenders protestiert. Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin von BÜNDNIS…
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Homosexuelle im ZDF-Fernsehrat
Zu den Beschwerden des Lesben- und Schwulenverbandes über den neuen ZDF-Staatsvertrag erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik: Der Entwurf des…
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Beirat des Finanzministeriums betrachtet öffentlich-rechtlichen Rundfunk einseitig durch wirtschaftsliberale Brille
Das jüngst vom wissenschaftlichen Beirat des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlichte Gutachten zu den Aufgaben und der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat nicht zu Unrecht für einige Aufregung gesorgt. Dass eine Reduzierung von Werbung sicherlich sinnvoll ist, darin werden viele mit dem Gutachten übereinstimmen. Dennoch hat der Beirat hier ein Papier veröffentlicht, welches in vielerlei Hinsicht problematisch ist.
Unverständlich erscheint, warum der wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums sich einem Gebiet widmet, welches nicht in sein Ressort fällt. Auf meine schriftliche Anfrage zu dem Gutachten antwortet die Bundesregierung, der Beirat bestimme den Gegenstand seiner Beratungen selbst. Es mag ja sein, dass der Beirat sich des Themas aus eigener Initiative angenommen hat. Verwunderlich ist aber, dass nicht das Finanzministerium, sondern die Staatsministerin für Kultur und Medien auf die Anfrage antwortet. Wenig substantiell fallen auch ihre Antworten aus.
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Rundfunkbeiträge: Keine voreiligen Schlüsse über Verwendung von Mehreinnahmen ziehen
Die Nachricht über mögliche höhere Mehreinnahmen weckt Begehrlichkeiten. Es wäre aber falsch, sich voreilig festzulegen, wie mit den Mehreinnahmen umzugehen…
Berlin, Medienpolitik, Meine Themen
Eine nicht akzeptable Grenzüberschreitung: Bayrischer Minister Söder darf in der Soap „Dahoam is Dahoam“ Regierungserklärung machen
Die bayrische Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium Doro Bär hat die GRÜNEN im Landtag vergangenen Woche via Twitter gefragt: „Liebe GrueneLandtagBY –…
Berlin, Medienpolitik, Meine Themen, Parlamentarische Initiativen
Entschließungsantrag Aufgabenplanung Deutsche Welle
Anlässlich der Aufgabenplanung der Deutschen Welle hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Initiative von Tabea Rößner einen Entschließungsantrag in…
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Vielfalt in den Gremien – Vorschläge für die Novellierung des ZDF-Staatsvertrags
Seit einem halben Jahr verhandeln die Vertreterinnen und Vertreter der Staatskanzleien über die Umsetzung des Bundesverfassungsurteils zum ZDF-Staatsvertrag. Mehr Staatsferne, mehr Vielfalt, mehr Transparenz und Öffnung der Strukturen sind die Vorgaben der Karlsruher Richter. Beschlossen ist seit Juni, dass der Fernsehrat auf zukünftig 60 Mitglieder, statt wie bisher 77, verkleinert werden soll. Da wir Grüne aus dem Bundestag heraus die Normenkontrollklage mit vorangetrieben haben, möchte ich gerne mit einem konstruktiven Vorschlag zur Ausgestaltung des ZDF-Staatsvertrages meinen Beitrag leisten.
Was die Besetzung der „Staatsbank“ betrifft, hat das BVerfG (Entscheidung vom 25. März 2014) strikte Vorgaben gemacht: Der Einfluss der staatlichen und staatsnahen Mitglieder in den Aufsichtsgremien ist konsequent zu begrenzen. „Ihr Anteil darf ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder des jeweiligen Gremiums nicht übersteigen.“ Zugleich hat das Gericht betont, dass es nicht ausreiche, die Zahl dieser Personen zu begrenzen. Vielmehr müssten die auf diesen Ein-Drittel-Anteil entfallenden Mitglieder auch den Anforderungen der Vielfaltsicherung entsprechend bestimmt werden.