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Gastbeitrag zu Verbraucherpolitik: Für einen fairen Umgang im digitalen Raum
Ein Gastbeitrag von Linda Heitmann und Tabea Rößner. Verbraucherpolitik ist allgegenwärtig: Beim Einkaufen im Supermarkt, beim Surfen im Netz oder…
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Weltverbrauchertag 2024: Für eine starke Verbraucherpolitik in unnsicheren Zeiten
Zum heutigen Weltverbrauchertag erklären Linda Heitmann, umwelt- und verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, und Tabea Rößner, Vorsitzende des Digitalausschusses…
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Bundestagsrede zur Änderung des Funkanlagengesetzes vom 14.03.2024
Passend zum Weltverbrauchertag widmen sich der Bundestag erneut dem Funkanlagengesetz. Höchste Zeit, dass man dem lästigen Kabelsalat endlich den Stecker…
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Grün, digital, fair! 10 Thesen für die EU-Verbraucheragenda
Wir kaufen auf digitalen Plattformen ein, schauen Serien über Streaming-Dienste und machen online-Banking. Unser Smartphone und zahllose Apps begleiten uns…
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Der AI Act kommt – und damit erstmals ein klarer Wegweiser für den Einsatz von KI
Zur heutigen Zustimmung des Rats der EU zum AI Act erklären Tabea Rößner, Vorsitzende des Ausschusses für Digitales und Tobias B. Bacherle, Obmann…
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EU legt beim Recht auf Reparatur vor
Zur Einigung in den Trilog-Verhandlungen zum Right to Repair erklärt die Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Vorsitzende des Digitalausschusses und Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz:
„Endlich ist der Weg frei für ein EU-weites Recht auf Reparatur! Damit kann das Gesetz noch vor der Europawahl im Juni beschlossen werden. Das ist ein großer Gewinn für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Denn das Recht auf Reparatur ist die einfachste Antwort auf die Frage, wie Produkte länger genutzt und damit Geld und Ressourcen gespart werden können. In Zukunft können so Millionen Tonnen Abfall vermieden und gleichzeitig nachhaltige Geschäftsmodelle wie das Reparaturhandwerk gefördert werden.
Besonders begrüße ich das Verbot herstellerseitiger Praktiken, die eine Reparatur erschweren oder gar verhindern. Ein richtiger und wichtiger Schritt ist außerdem, die Gewährleistungsfrist des Verkäufers um zwölf Monate zu verlängern, sollten sich Käufer:innen für eine Reparatur entscheiden. Nur ein derart verbraucherfreundlich ausgestaltetes Reparaturrecht wird eine echte Veränderung zu einem nachhaltigen Konsumverhalten bewirken. Denn Verbraucher:innen dürfen erwarten, dass ihre Produkte einfach, schnell und günstig reparierbar sind. Schade ist, dass die Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nicht immer Vorrang vor dem Ersatz hat.
Mit der nun kommenden EU-Richtlinie vor Augen sollte auch die Bundesregierung aktiv werden und das im Koalitionsvertrag vereinbarte Recht auf Reparatur in eine nationale Umsetzung überführen und an wichtigen Stellen nachschärfen. Nur so können wir die Lücken zu einer konsequenten Kreislaufwirtschaft, mehr Nachhaltigkeit und zu wirksamen Verbraucherschutz effektiv schließen.“
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Bundestagsrede zum Entwurf des Digitale-Dienste-Gesetzes vom 18.01.2024
Endlich liegt dem Bundestag der Entwurf des Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) vor, das die Bundesregierung zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt…
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Digitale-Dienste-Gesetz auf der Zielgeraden
Zum Kabinettbeschluss des Digitale-Dienste-Gesetzes erklärt Tabea Rößner, Vorsitzende des Ausschusses für Digitales: Es ist geschafft: Heute hat das Bundeskabinett in quasi letzter Minute…
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Produkthaftung bekommt nach fast 40 Jahren endlich ein Update!
Zur Einigung in den Trilog-Verhandlungen zur Produkthaftungsrichtlinie erklärt Tabea Rößner, Berichterstatterin für digitalen Verbraucherschutz und Vorsitzende des Digitalausschusses: Endlich haben…