Innogy-Deal: Nicht zu Lasten der Verbraucher

Zum geplanten Mega-Deal zwischen Eon und RWE und der Neuaufteilung der Geschäftsfelder auf dem Energiemarkt erklärt Tabea Rößner:

„Eine „Neuordnung des Energiemarktes“ bedeutet erstmal, dass mit innogy ein Markteilnehmer verschwindet. Insofern handelt es sich um eine Marktkonzentration und darf nicht zulasten der Verbraucher gehen. Daher muss das Kartellamt genauestens prüfen, welche Auswirkungen dieser Deal haben wird.
Der deutsche Strommarkt leidet ja immer noch unter zu wenig Wettbewerb, und die niedrigen Börsenpreise kommen bei den Verbrauchern nach wie vor nicht an. Insofern ist es aus Verbrauchersicht zunächst keine gute Nachricht.“

Teile diesen Inhalt:

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld