WDR-Alleingang: Rückwärtsgewandt und kontraproduktiv

Anlässlich der Entscheidung des WDR, den Textanteil seiner Online-Angebote zu reduzieren, erklärt Tabea Rößner:

„Der Alleingang des Westdeutschen Rundfunks hinsichtlich der Reduzierung des Textanteils seines Telemedienangebots ist in der Sache überhaupt nicht hilfreich, sondern gerade jetzt, da vor Gericht um die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender gestritten wird, kontraproduktiv. Fast sieht es ja wie ein Schuldeingeständnis aus, wenn Herr Buhrow ohne Not das Skalpell schon vorher ansetzt. Zudem wollen die Ministerpräsidenten im nächsten Jahr über den Telemedienauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender entscheiden. Der Zeitpunkt ist also denkbar schlecht.

Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder die Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks betont. Um auffindbar zu sein und alle Bevölkerungsgruppen zu erreichen, müssen die Angebote auch Text enthalten. Für barrierefreie Zugänge ist die Textform zwingend erforderlich. Das Einknicken des WDR vor den Gerichtsentscheidungen und ein vorauseilender Gehorsam ist daher völlig unverständlich.

Grundsätzlich ist es ja löblich, wenn die öffentlich-rechtlichen Sender Friedenssignale an die Verlage senden und die Streitigkeiten beenden möchten. Das verlangt aber ein Aufeinanderzugehen von beiden Seiten. Es geht um die Frage, wie der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in konvergenten Zeiten aussehen muss, wie Journalismus im Netz finanziert werden kann, es geht um neue Herausforderungen, die US-amerikanische Konzerne für unsere Medienlandschaft bedeuten. Hier gilt es, an einem Strang zu ziehen und gemeinsam die richtigen Strategien zu entwickeln.“

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