Fortschritt bei der Lärmbekämpfung – MdB Rößner begrüßt Einführung der Lärmobergrenze

Zur heutigen Einführung einer Lärmobergrenze am Frankfurter Flughafen erklärt die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

„Seit 17 Jahren steht das Projekt Lärmobergrenze als Forderung aus dem Mediationsverfahren auf der Agenda, doch das Thema wurde von den bisherigen Landesregierungen sträflich vernachlässigt. Nun gibt es mit dem heutigen Tag eine Lärmobergrenze am Frankfurter Flughafen. Darauf verständigten sich das hessische Verkehrsministerium, Unternehmen, das Forum Flughafen und Region sowie der Vorsitzende der Fluglärmkommission. Damit ist Frankfurt weltweit der erste Airport, der dieses Steuerungsinstrument zur Lärmbekämpfung eingeführt hat. Der grüne Verkehrsminister Tarek Al-Wazir realisiert damit eine Forderung aus dem Mediationsverfahren, das mittlerweile 17 Jahre zurückliegt. Wie wichtig die Bekämpfung des Fluglärms für die Region ist, zeigen die Ergebnisse zahlreicher Studien.

Auch wenn mit der Einführung der Lärmobergrenze der Lärm nicht deutlich reduziert wird, sorgt sie immerhin dafür, dass das derzeitige Lärmniveau dauerhaft nicht wesentlich überschritten werden darf. Mit den zu leistenden Maßnahmen, die durch technischen Fortschritt und modernere Flugverfahren möglich sind, soll der Lärm gegenüber dem im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Dauerschallpegel um 1,8 dB(A) reduziert werden. Zum Vergleich: 3 db(A) entsprechen einer Verdoppelung. Auch die Zunahme der Fläche hoch- und höchstbetroffener Gebiete wird um 70 bzw. 77% geringer ausfallen als noch im Planfeststellungsbeschluss angenommen. Sollte die Lärmobergrenze zwei Jahre hintereinander nicht eingehalten werden, behält sich das hessische Verkehrsministerium vor, die Bewegungszahl einzufrieren, bis die Grenze wieder eingehalten wird. In erster Linie sind nun aber genügend Anreize für Fluggesellschaften geschaffen worden, um zukünftig auf geräuschärmere Flugzeugtypen zu setzen.

Die Einführung der Lärmobergrenze zeigt: Einiges ist möglich. Der grüne Verkehrsminister in Hessen kann nur im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses handeln – das hat er nun getan. Aber wichtiger ist es, das Thema Fluglärm auch auf Bundesebene anzugehen und die notwendigen Reformen im Fluglärmschutzgesetz sowie im Flugverkehrsrecht auf den Weg zu bringen.“

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