Rundfunkbeitrag folgt Auftrag

Anlässlich des Vorschlages von ProSiebenSat.1, den Rundfunkbeitrag auf alle Public-Value-Inhalte auszudehnen, erklärt Tabea Rößner:

„Der Vorstoß von ProSiebenSat.1 ist nicht neu – er wird deshalb aber auch nicht besser. Unser bestehendes öffentlich-rechtliches Rundfunksystem wurde nicht zufällig so ausgestaltet. Wir haben im Grundsatz ein gut funktionierendes duales Rundfunksystem, das auf der einen Seite private, von Wettbewerb und Werbekapital abhängige Sender genauso ermöglicht wie auf der anderen Seite einen staatsfernen und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gewährleistet. Damit ist sichergestellt, dass Information und Meinungsbildung vielfältig und unabhängig stattfinden kann. Es ist unbestritten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk dringend notwendige Reformen durchführen muss – und sich nicht zu weit in das Feld der Privaten vorwagen darf; Werbung ist und bleibt die Hauteinnahmequelle des privaten Rundfunks. Zudem – und da ist die Kritik berechtigt – muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk alle Bevölkerungsgruppen erreichen. Schließlich wird er von der Allgemeinheit finanziert. Da ist noch deutlich Luft nach oben. Den Rundfunkbeitrag auf alle public-value-Inhalte auszudehnen, wird indes mehr als schwierig und diesem Ansatz nicht gerecht: Wer und nach welchen Kriterien soll die Vergabe der öffentlichen Mittel denn entscheiden? Die Wahrheit ist: Den privaten Sender geht es nicht so schlecht, sie müssen aber – genauso wie die öffentlich-rechtlichen – Lösungen für die Herausforderungen der Digitalisierung finden. Der Rundfunkbeitrag kann das nicht ersetzen.“

Teile diesen Inhalt:

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld