Staatstrojaner: Angriff auf die Bürgerrechte!

Zum beschlossenen Staatstrojaner erklären Tabea Rößner, GRÜNE Bundestagsabgeordnete und rheinland-pfälzische Spitzenkandidatin zur Bundestagswahl 2017, und Jutta Paulus, Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz:
„Der gerade beschlossene Staatstrojaner ist verfassungswidrig und greift unverhältnismäßig in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürgern ein. Das scheint allen klar zu ein – außer der Bundesregierung.
Etliche Verfassungsklagen sind bereits in Vorbereitung. Wenn das Bundesverfassungsgericht das Gesetz nicht einkassieren sollte – was ich für sehr wahrscheinlich halte, ist für uns klar: Bei einer Regierungsbeteiligung werden wir dieses Gesetz schnellstmöglich dorthin befördern, wo es hingehört: in die Tonne.
Denn die Regierungsfraktionen haben mit ihrem Beschluss alle wesentlichen verfassungsrechtlichen Vorgaben ignoriert. Bei Alltagskriminalität kann nunmehr nicht nur die äußerst umfassende und private Kommunikation auf Smartphones und anderen Geräten abgefangen, sondern auch eine Überwachung in Privaträumen ermöglicht werden, die weitere Eingriffe als die online-Durchsuchung bedeuten. Damit geht die Bundesregierung weit über den Großen Lauschangriff hinaus – und das, obwohl Karlsruhe diese Abhörtechnik nur erlaubt hat, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen.
Sachverständige haben weitere Aspekte bemängelt: Der Staat gewährleiste weder Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen und halte zudem bewusst IT-Sicherheitslücken offen. Dies ist gerade in Zeiten großer Hackerangriffe unverantwortlich und fahrlässig. Zudem wurde das gesetzgeberische Verfahren der Intensität des Grundrechtseingriffs nicht ansatzweise gerecht: Dass die Bundesregierung es kurz vor Verabschiedung in einem Gesetz über das Fahrverbot als Nebenstrafe versteckt, ist nicht nur stümperhaft, sondern auch eine parlamentarische Frechheit.“

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