Statement: NetzDG: Grundlegende Neubewertung erforderlich

Anlässlich der heutigen Anhörung des Ausschusses Recht und Verbraucherschutz im Bundestag zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz, erklärt Tabea Rößner:

„Die heutige Anhörung im Ausschusses Recht und Verbraucherschutz des Bundestages zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat vorhersehbar klar aufgezeigt: Der Gesetzentwurf ist ein Schnellschuss und eine Gefahr für die Meinungsfreiheit. Das Gesetz, so die überwiegende Ansicht der Sachverständigen, habe ein legitimes Interesse im Blick. Es bedarf aber einiger wesentlicher Nachbesserungen. Wesentliches Manko ist, dass das Gesetz Verfahrensregelungen bei den Unternehmen voraussetzt, die gar nicht vorhanden sind. Hierzu braucht es aber gerade klare und transparente Vorschriften, an die sich die Anbieter halten und die dann auch überprüfbar sein müssen. Entscheidend dabei sind vor allem die – jetzt fehlende – Verpflichtung, einen Zustellungsbevollmächtigten bei den Anbietern vorzusehen, an den sich Betroffene und Strafverfolgungsbehörden richten können, sowie ein konkret vorgegebenes Prüf-, Lösch- und Beschwerdeverfahren, an das sich die Anbieter zu halten haben.

Völlig ignoriert hat das Bundesjustizministerium die Rechte des Sich-Äußernden: Ein Put-back-Verfahren ist daher grundlegende Voraussetzung, dass das Gesetz nicht gleich wieder vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird. Nicht durchdacht ist auch der vorgesehene Anwendungsbereich des Gesetzes, sowohl im Hinblick auf die betroffenen Telemedienanbieter als auch die vorgesehenen Straftatbestände sind hier Klarstellungen und Begrenzungen notwendig. So sind manche Straftatbestände auch für Laien noch einfach zu subsumieren, andere dagegen bedürfen einer komplexen grundrechtlichen Abwägung. Hier gab es den Vorschlag, Abstufungen im Verfahren vorzusehen, die dieser rechtlichen Komplexität gerecht werden. Auch das muss noch genauer bewertet werden.

Es ist unmöglich, diese kritischen Stimmen zu ignorieren: Jüngst hatte sogar der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit das Netzwerkdurchsetzungsgesetz als Gefahr für die Meinungsfreiheit kritisiert – genauso wie ein hauseigenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Die Koalition sollte zu Vernunft kommen und diesen Gesetzesentwurf dringend ans Justizministerium zurückweisen wird. Ein Gesetz mit dieser Reichweite und diesen Folgen muss besser gemacht sein und bedarf Konsultationen und einer intensiven parlamentarischen Beratung.“

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