Foto: Tim Reckmann, Creative Commons cc-by-nc-sa

Grundgesetzänderungen: Skandalöses Verfahren

Anlässlich der Bundestagsdebatte am 01. Juni 2017 zu den von der Bundesregierung geplanten Grundgesetzänderungen zum Bund-Länder-Finanzausgleich erklärt die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

 

Die von der Regierung geplanten Grundgesetzänderungen sollen das Solidaritätsprinzip der Länder untereinander abschaffen, das stellt für mich einen Angriff auf unseren Föderalismus und das bisherige Kräfteverhältnis zwischen Bund und Ländern dar. In Bezug auf die Schaffung einer privatrechtlichen Autobahngesellschaft habe ich einige schwerwiegende Bedenken, die von der Bundesregierung nicht ausgeräumt werden konnten. Die geplanten Regelungen reichen meiner Ansicht nach nicht aus, um wirksame Privatisierungsschranken einzurichten. Wir GRÜNE fordern ein volles und dauerhaftes Privatisierungsverbot, öffentlich-private Partnerschaften zur Finanzierung wollen wir verhindern. Unsere Änderungsanträge machen hierzu sinnvolle Vorschläge.

Der größere Skandal an dieser Abstimmung aber ist das Verfahren: Die Große Koalition hat die ganze Wahlperiode über getrödelt, jetzt muss es plötzlich alles ganz schnell gehen, obgleich wir hier über die größte Grundgesetzänderung seit über zehn Jahren entscheiden! Während die Abstimmung über die Ehe für alle weiterhin von der CDU/CSU und SPD mit der hanebüchenen Behauptung blockiert wird, dass immer noch ausführlichere Beratungen vonnöten wären, werden die Grundgesetzänderungen kurz vor dem Ende der Legislaturperiode im Hauruck-Verfahren und ohne ausreichende Vorbereitung durchgepeitscht. Vier Monate vor der Wahl zeigt die Große Koalition einmal mehr, dass sie auf parlamentarische Sorgfalt pfeift.

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