Leistungsschutzrecht für Presseverlage: Bundesregierung muss Gesetz zurücknehmen

Zur heutigen Verhandlung des Landgerichts Berlin in Sachen VG Media gegen Google zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage erklärt Tabea Rößner:

„Das Gericht nahm heute kein Blatt vor den Mund: Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage sei schlecht gemacht und es hätte durch die EU-Kommission notifiziert werden müssen. Auch wenn die heutige Verhandlung noch kein Urteil hervorgebracht hat, zeigt sich wieder einmal, dass dieses Gesetz niemandem nützt. Die Bundesregierung muss das Ruder rumreißen und das Gesetz endlich zurücknehmen. Es ist eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte und Gerichte, erneut müssen Gerichte klären, was die Bundesregierung bei der Verabschiedung des Gesetzes versäumt hat. Angesichts der immensen Kritik an diesem schlechten Gesetz darf das Leistungsschutzrecht nicht länger Bestand haben – und es darf keinesfalls als Blaupause für die EU-Ebene dienen.“

Teile diesen Inhalt:

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld