Entschieden gegen Rechtsextremismus – Präventionsarbeit ausbauen!

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, die Nationale Partei Deutschlands (NPD) nicht zu verbieten, erklärt die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete und Vorstandsmitglied im Verein Rheinhessen gegen Rechts e.V., Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

„Es war zu erwarten: Das NPD-Verbot ist heute erneut vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Jetzt rächt sich, dass das Verbotsverfahren nach Bekanntwerden der NSU-Mordserie sehr aktionistisch initiiert worden war. Damals warnten bereits viele, dass eine erneute Niederlage das Gegenteil bewirken könnte. Denn nun kann die NPD mit breitgeschwellter Brust durchs Land ziehen und auf ihre verfassungsrechtliche Legitimation verweisen.

Ein Verbotsverfahren ist das schärfste Schwert unserer Demokratie. Die Hürden sind in der Bundesrepublik Deutschland, historisch begründet, hoch angelegt. Das wird am heutigen Tag wieder einmal deutlich. Die Richter haben zwar glasklar festgestellt, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolge, auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet sei und eine „Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus aufweise“ – indes fehle es aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, dass sie diese Ziele auf parlamentarischem oder außerparlamentarischen demokratischen Wege erreichen könnte – sprich: Die Partei scheint derzeit nicht relevant genug.

Auch wenn es mich gefreut hätte, wenn die NPD ab dem heutigen Tag keine staatlichen Mittel mehr erhalten würde, ist klar, dass auch mit einem Verbot sich die Rechtsextremen nicht in Luft auflösen würden. Daher ist Prävention das adäquate Mittel. Es ist daher notwendig, die Präventionsarbeit weiter auszubauen. Die rechte Straf- und Gewalttaten sind in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Es wird Zeit, dass wir uns im Kampf gegen rechtes Gedankengut stärker engagieren.“

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