Informationsfreiheitsrechte dürfen in neuem Bundesarchivrecht nicht ausgehöhlt werden

Am 19.10.2016 fand im Ausschuss für Kultur und Medien eine öffentliche Sachverständigenanhörung zur Bundesarchivrecht-Novelle statt. Hierzu erklärt Tabea Rößner:

„Im Kern ist das Bundesarchivrecht vor allem ein Informationsfreiheitsgesetz. Auch wenn Abwägungen mit gegenläufigen Interessen wie Datenschutz und Geheimhaltung nötig sind, überwiegt im Grundsatz das Ziel der Transparenz der staatlichen Institutionen, weil im demokratischen Rechtsstaat demokratische Teilhabe zunächst Zugang zu den Informationen des Gemeinwesens voraussetzt. Als Grüne fordern wir daher, dass dieser Zugang zu den Informationen nicht leichtfertig und ohne Not eingeschränkt wird.

Nachrichtendienste werden in der Zukunft selber entscheiden, welche Akten an das Bundesarchiv gegeben werden. Und zwar unabhängig davon, ob dies besonders geheime Unterlagen sind oder nicht. Die Öffentlichkeit hat dann keinerlei Möglichkeit mehr überhaupt zu erfahren, zu welchen Informationen ihnen eigentlich der Zugang verweigert wird. Dieser Passus, der den Geheimdiensten dies ermöglicht, muss ersatzlos gestrichen werden. Diese Ansicht wurde auch von mehreren Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung geteilt. Alle öffentlichen Stellen müssen Akten an das Bundesarchiv abgeben, dies gilt auch für Nachrichtendienste. Es bestehen ausreichende Regelungen, um Unterlagen im Bundesarchiv zu schützen, die einer besonderen Geheimhaltung bedürfen.

Ein weiterer wichtiger Punkt besteht in der Abwägung zwischen Schutzfristen für Archivgut und Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Akten, die bereits für Bürgerinnen und Bürger nach IFG zugänglich gewesen sind, als sie noch in den Behörden lagen, dürfen nicht nach Abgabe an das Bundesarchiv einer erneuten Sperrung von 30 Jahren unterliegen. Der entsprechende Absatz im Gesetzesentwurf muss unbedingt präzisiert werden, hierfür spricht sich auch die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, aus.

In den politischen Stiftungen schlummern – vor den Augen der Öffentlichkeit verborgen – zahlreiche Akten, die eigentlich von großem öffentlichem Interesse sind. Dies kommt daher, dass hochrangige Politiker nach ihrer Amtszeit oft Unterlagen mit nach Hause nehmen, die dann schlussendlich in den Archiven der politischen Stiftungen landen. In der Streitfrage, ob dies nun persönliche Akten sind oder diese als Akten einer Behörde ins Bundesarchiv gehören, muss endlich eine Klärung stattfinden. Wir müssen darauf drängen, dass Unterlagen, die von zentraler Bedeutung für das öffentliche Interesse und das nationale Gedächtnis sind, nicht länger in den politischen Archiven versteckt werden, wo sie für Presse, Forschung und Öffentlichkeit unzugänglich sind. Dies sollte in der Neuauflage des Bundesarchivrechts dringend verbindlich festgehalten werden.“

 

Zum Weiterlesen:

Artikel bei netzpolitik.org: „Geheimdienste noch geheimer: Novelle des Archivgesetzes schwächt Informationsfreiheit“

Artikel bei irights.info: „Neues Archivgesetz: Die Akten bleiben geschlossen“

 

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