BND-Gesetz gefährdet Pressearbeit

Anlässlich der Beratung des Bundestages zur Reform des BND-Gesetzes an diesem Freitag, den 8. Juli 2016, erklärt Tabea Rößner:

„Mit dem neuen BND-Gesetz wirft die Bundesregierung die Grundprinzipien der Meinungs- und Pressefreiheit über Bord. Hier wird die äußerst zweifelhafte Massenüberwachungspraktik des BND zum Gesetz erhoben und macht auch vor Journalistinnen und Journalisten nicht mehr Halt – mit gravierenden Auswirkungen für den Informanten- und Quellenschutz.

Weil das Gesetz den Grundrechtsschutz nach Nationalitäten gestaffelt aufbaut, haben deutsche und europäische Journalisten gegenüber Nicht-EU-Journalisten einen besseren Schutz vor Ausspähung. Der geht aber flöten, wenn jemand mit ausländischen Journalisten Erkenntnisse austauscht, die der BND für außen- und sicherheitspolitisch oder die „Handlungsfähigkeit“ Deutschlands bedeutend ansieht. Dabei ist zudem fatal, dass der BND dieses Wissen an ausländische Geheimdienste weitergeben kann.

Es ist dringend erforderlich, eine Regelung aufzunehmen, welche das hohe Gut der Pressefreiheit berücksichtigt und die Arbeit von Journalisten schützt und nicht weiter gefährdet. Deutsche Journalisten sind bei der Aufklärung von verschiedensten gesellschaftlich relevanten Sachverhalten im In- und Ausland auch auf Informationen von ausländischen Journalisten angewiesen. Das Gesetz hat daher auch eine stark einschränkende Wirkung auf die Berichterstattung hier in Deutschland. Aber auch ausländische Journalisten, zum Teil erheblichen repressiven Umständen ausgesetzt, sind auf die Mitarbeit internationaler Medien angewiesen, um ihre Themen auf die weltpolitische Agenda zu setzen. Diese mutigen Menschen nun weiteren Unsicherheiten und Gefahren auszusetzen, kann und darf nicht das Ziel einer demokratischen Gesellschaft sein.“

 

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