Rede zum Urhebervertragsrecht vom 09. Juni 2016

Es gilt das gesprochene Wort!

 

 

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Minister Maas,

eine Reform des Urhebervertragsrechts – das mussten Sie in den vergangenen Wochen und Monaten erleben – ist eine ziemlich knifflige Angelegenheit. Und dabei haben Sie sich eine ganz schön blutige Nase geholt.

Denn letztlich ist niemand mehr so richtig zufrieden. Erst haben Sie sich als Retter aller Urheberinnen und Urheber gegeben, um dann in letzter Sekunde eine Kehrtwende zu vollziehen, die von Ihren hehren Ankündigungen kaum noch etwas übrig lässt: Rückrufrecht, Verbot von Total-Buy-Out oder Auskunftsrecht sind bis zur Unkenntlichkeit gestutzt worden.

Eine ganz ähnliche Situation hat es schon einmal gegeben, bei der Reform vor 14 Jahren. Auch damals ging es darum, Urheber zu stärken, damit sie ihren Anspruch auf angemessene Vergütung durchsetzen können. Damals hat man gegenüber den Verwertern gekniffen. Und heute, da Sie den Fehler endlich beheben könnten, kneifen Sie auch. Das ist ein echtes Trauerspiel!

 

So ist mir völlig unverständlich, warum Sie die Verbindlichkeit des Schiedsverfahrens zur Aufstellung Gemeinsamer Vergütungsregeln nicht aufgenommen haben. Genau das ist doch einer der Knackpunkte für die angemessene Vergütung! Es gibt – keine Verbindlichkeit. Jeder kann zu jedem Zeitpunkt aus dem Verfahren aussteigen. Dabei wäre doch das ein wirklich sinnvoller Hebel!

Im Übrigen waren wir da vor vier Jahren schon deutlich weiter: Die Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“ hat – fraktionsübergreifend und einstimmig – und das war bei nur wenigen Punkten der Fall – genau dies empfohlen. Da erwarte ich von einem Minister, dass er sich die bereits gewonnen Erkenntnisse erst mal drauf schafft!

Ja, es gibt sie, die schlecht vergüteten Urheberinnen und Urheber, und das sind nicht nur einige wenige. Und es gibt die Branchen, in denen Machtverhältnisse zu Lasten der Kreativen maßlos ausgenutzt werden. Das sind keine Ammenmärchen, das zeigen Studien, Umfragen, Gerichtsverfahren. Hier gibt es ganz klaren Handlungsbedarf!

 

Allerdings: Eine Regelung mit einem Eine-Für-Alles-Ansatz werden wir nicht finden. Dafür funktionieren die einzelnen kreativen Branchen zu unterschiedlich. Von der Autorin zum Designer, von Software über Film bis Hörfunk, Buch- und Drehbuchautoren, Übersetzer, Journalisten… Die Kette ist lang.

Radikale Lösungen, die die Missstände nur einzelner Branchen im Fokus haben, sind vielleicht gut gemeint – können aber in einem anderen Umfeld schnell das Gegenteil bewirken. Es ist Ihnen zuzugestehen, Herr Maas, dass Sie wenigstens dies erkannt zu haben scheinen.

Ihr Gesetzentwurf ist am Ende aber nicht konsequent – und viele Urheberinnen und Urheber sind von diesem halbherzigen Wurf ziemlich enttäuscht.

Aus einem Recht zum Rückruf der Rechte nach 5 Jahren ist nun ein nicht-exklusives Zweitverwertungsrecht nach 10 Jahren geworden. Das ist nicht Fisch und nicht Fleisch. Damit helfen Sie weder denjenigen, für die ein Rückrufrecht von Vorteil wäre, noch beseitigen Sie die mit einem Rückruf verbundenen negativen Folgen. Denn in den Branchen, in denen eine exklusive Verwertung besonders wichtig ist, geht das meist über den Zeitraum von 10 Jahren hinaus – damit kann man aber dann nicht mehr kalkulieren.

 

Beim Auskunftsrecht sehen Sie jetzt so viele Ausnahmen vor, dass seine Anwendung mehr als schwammig wird. -Andererseits soll es weiterhin gegenüber jedem Werknutzer gelten. Angesichts von Lizenzierungsketten und digitalen Massennutzungen geht das an der Realität komplett vorbei.
Ich will noch einmal erinnern, worum es im Kern geht: um die angemessene Vergütung von Urheberinnen und Urheber!
Sie machen neue Fässer auf, dabei könnten wir viel einfacher die vorhandenen Regelungen verbessern.

Es ist ja schon so: Verwerter dürfen die Nutzungsrechte nicht brach liegen lassen, sie sollen die Urheber dafür angemessen vergüten und sie an zusätzlichen Erträgen beteiligen.

Das ist bereits jetzt geltendes Urhebervertragsrecht! Dass das in manchen Branchen weniger funktioniert als in anderen, dass ungleiche Machtverhältnisse zu Lasten der Urheber ausgespielt werden – da müssen wir ran! Und zwar dringend!

 

Wir brauchen Instrumente, die aufzeigen, Was, Wofür, Wie Oft mindestens gezahlt werden sollte. Und dies muss dann auch durchsetzbar sein. Die effiziente Gestaltung des Verfahrens zur Aufstellung branchenspezifischer gemeinsamer Vergütungsregeln, Verbandsklage – und Auskunftsrechte sind für dieses Ziel ganz wesentlich.

Ihr Gesetzentwurf, Herr Maas, wollte ursprünglich mal viel Gutes – hat dann aber sein Ziel aus den Augen verloren.

Vielen Dank.

 

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  1. Bettina Beckröge

    Liebe Frau Rößner,
    ich beglückwünsche Sie zu Ihrer entschiedenen Ansage.
    Und jetzt verrate ich Ihnen diesbezüglich eins meiner Gedichte, das für mein Begriff gut zu Ihren klaren Worten passt:
    .
    Text-Wort
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    Ich bin ein Text, der leise spricht, nicht laut.
    Ich bin ein Text, der selten wütend um sich haut,
    Ich bin ein Text, der keine laute Stimme braucht.
    Ich bin ein Text, der nicht im Rampenlicht will steh’n,
    Ich bin als Text nur da, um Worte zu versteh’n.
    .
    Ich bin ein Text, der sich gelobt, das Schweigen aufzugeben,
    Ich bin ein Text, der steht für Mut und Leben.
    Ich bin ein Text, der leise mit dem Finger weist,
    auf manche Ungereimtheiten der Zeit.
    .
    Ich bin ein Text, der sich des Wort’s nicht lässt verwehren,
    Ich bin ein Text, der jedem rät, zunächst vor eig’ner Tür zu kehren.
    Ich bin ein Text, der aufrichtig zu seinem Worte steht,
    Ich bin ein Text, der mutig ist und lebt.
    .
    (BB)

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