Verfassungsrechtliche Fragen zum „Flüchtlingsfernsehen“ der Deutschen Welle

Tabea Rößner erklärt zum Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags über das „Flüchtlingsfernsehen“ der Deutschen Welle und dessen verfassungsrechtliche Grenzen:

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einer von mir beauftragten Bericht bekräftigt, dass mit dem geplanten „Flüchtlingsfernsehen“ der Deutschen Welle verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen werden. In einer ersten Einschätzung kommt er dann jedoch zu dem Schluss, dass die Pläne der Deutschen Welle verfassungsgemäß seien. Denn Flüchtlinge könnten, soweit noch nicht in die deutsche Gesellschaft integriert, zum „Ausland“ gerechnet werden. Daher dürften die größtenteils aus Steuermitteln finanzierten Programme der Deutschen Welle auch für diese Zwecke verwendet werden, das Gebot des staatsfernen Rundfunks in Deutschland werde dadurch nicht unterlaufen.

Der Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes bringt in vielerlei Hinsicht Klarheit. Als nachvollziehbar sehe ich insbesondere das Ergebnis der Prüfung, dass die derzeit bereits gestartete zusätzliche Einspeisung des bereits bestehenden Programms DW Arabia in das Satellitenfernsehen für Westeuropa rechtmäßig sei. Dieses ist letztlich vor allem auch ein begrüßenswerter Service für die Flüchtlinge hierzulande. Für besonders herausfordernde Situationen braucht es manchmal pragmatische Lösungen.

Kritischer sehe ich allerdings weiterhin die zukünftigen Pläne der Deutschen Welle, eigenständig aufbereitete Programme allein für in Deutschland befindliche Flüchtlinge zu senden. Hier erscheint mir die Frage der rechtlichen Grundlage – vor allem hinsichtlich eines staatsfernen Rundfunks – doch nicht ganz unproblematisch. Sollte es hier seitens der Deutschen Welle zu einem dauerhaften Engagement kommen, wäre das meines Erachtens durchaus eine neue Dimension, die rechtlich noch einmal genauer geprüft werden müsste. Es könnte eine Anpassung des Deutsche-Welle-Gesetzes nötig sein. Vor allem müsste diskutiert werden, in welchem Rahmen die Bundesregierung ihre Aufsicht für die Deutsche Welle dann noch ausüben darf.

Die Vorlage des Wissenschaftlichen Dienstes kann für die zukünftige Diskussion eine gute Grundlage bilden und stärkt gleichzeitig der Deutschen Welle den Rücken. Adäquate Angebote für Flüchtlinge in Deutschland bereitzustellen, ist gleichwohl eine Aufgabe für die Öffentlich-Rechtlichen. Auch wenn einige Anstalten schon gute Angebote geschaffen haben, sollten Kooperationen zwischen ARD, ZDF und der Deutschen Welle weiterentwickelt, vorhandene Ressourcen verstärkt genutzt werden, damit die Sendungen auch in der Breite und über die verschiedenen Kanäle – jenseits von Internet-Streams und Satelliten-Empfang – genutzt werden können.

Das komplette Gutachten dürfen wir nun auf unser Bitten hin veröffentlichen:Deutsche Welle Gutachten Wissenschaftlicher Dienst

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