Neue Benachteiligungen beim DFFF zu befürchten

In der gestrigen Fragestunde habe ich Staatsministerin Monika Grütters nach der anstehenden Reform der Richtlinien beim Deutschen Filmförderfonds (DFFF) gefragt, die für Februar angekündigt ist. Nach der Reduzierung und der Überzeichnung des Etats des DFFF im letzten Jahr steht zu befürchten, dass kleinere Produktionen künftig von der „automatischen“ Förderung ausgeschlossen werden. Eine klare Auskunft war dazu bislang nicht zu erhalten. Auch in ihrer Antwort wird die Staatsministerin nicht konkret. Aber immerhin kündigt sie an, bei diesem sensiblen Thema Vorsicht und Zurückhaltung walten zu lassen. Das werde ich weiter verfolgen und sie beim Wort nehmen. Hier die Antwort mit Nachfrage im Video-Podcast vom Deutschen Bundestag:


Das Video auf bundestag.de.

Meine schriftlich eingereichte Frage war:

Inwiefern wird die Bundesregierung bei der Reform der Ende Februar 2016 auslaufenden Richtlinie des Deutschen Filmförderfonds sicherstellen, dass Dokumentarfilme sowie kleinere Spielfilmproduktionen mit Herstellungskosten zwischen 1 und 2 Mio. Euro bei dem automatischen Fördermechanismus nicht schlechtergestellt werden als größere Produktionen, und falls sie dies nicht vorhat, empfiehlt die Bundesregierung Produzenten dieser niedrig budgetierten Produktionen, ihre Anträge für das Jahr 2016
noch alle vor Ablauf der aktuellen Richtlinie zu stellen?

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