Nominierung des ehemaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden und Ministers Steffen Flath tritt Verfassungsrecht mit Füßen
Der neue MDR-Rundfunkrat wird sich am 8. Dezember 2015 konstituieren. Dabei wird auch der/die Vorsitzende des Rundfunkrates für zwei Jahre gewählt. Laut Satzung des MDR muss die Position dieses Mal aus Sachsen besetzt werden. Hierbei ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 2014 besonders brisant. Es weist der Politik einen zu hohen Einfluss auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach. Dies scheint die sächsische CDU jedoch wenig zu beeindrucken. Die medienpolitischen Sprecher der drei Landtagsfraktionen und der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Claudia Maicher (Sachsen), Madeleine Henfling (Thüringen), Sören Herbst (Sachsen-Anhalt) und Tabea Rößner (Bundestagsfraktion) verurteilen die Nominierung Steffen Flaths aufs Schärfste.
„Mit der Nominierung Steffen Flaths wird ein ehemaliger CDU-Minister und -Fraktionschef ins Spiel um die Besetzung des Vorstandes des Rundfunkrates gebracht. Hier darf die politische Objektivität und Unabhängigkeit durchaus angezweifelt werden. Es riecht doch sehr nach Machterhalt und Machtausbau der sächsischen CDU. In Zeiten, in denen ,Lügenpresse‘ als Kampfbegriff von Demokratiefeinden inflationär gebraucht wird, sollte sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk um Transparenz, Glaubwürdigkeit und damit auch Staatsferne bemühen. So ein dreistes Vorgehen empört mich ungemein“, so Madeleine Henfling.
Für Dr. Claudia Maicher ist die Nominierung von Steffen Flath „ein Schachzug der CDU Sachsen gegen alle Bestrebungen, den MDR-Staatsvertrag zu modernisieren. Die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Fernsehrat auch für den MDR-Staatsvertrag notwendig gewordene Begrenzung der Staatsnähe des Gremiums erfordert ein sensibles Vorgehen bei der Aushandlung zwischen den drei beteiligten Ländern Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen. Stattdessen erfolgt hier eine Machtdemonstration, die vom hemmungslosen Streben der CDU Sachsen nach Einfluss im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeugt.“
„Die Reformen im MDR müssen weiter vorangetrieben, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und ein neuer Staatsvertrag beschlossen werden. Einen ehemaligen CDU-Fraktionschef zum neuen Vorsitzenden zu wählen, der bisher eher als Bremser dieser Vorhaben aufgefallen ist, wäre kein Zeichen für Reformwillen – im Gegenteil. Das vom Verfassungsgericht gestärkte Gebot der Staatsferne würde nicht umgesetzt. Eine Missachtung der Entscheidung aus Karlsruhe wäre kein guter Auftakt für den neuen Rundfunkrat „, so Sören Herbst.
Auch auf Bundesebene stößt das Vorgehen der sächsischen CDU auf Unverständnis. „Das Zeichen aus Sachsen ist schwierig. Wenn die Umsetzung der angebrachten und notwendigen Kritik aus Karlsruhe an der bestehenden Gremienbesetzungspraxis darin mündet, einen noch in der CDU aktiven Ex-Minister für den Vorsitz des Rundfunkrates zu nominieren, lässt das Zweifel am Rechtsverständnis laut werden. So sieht Staatsferne jedenfalls nicht aus“, so Tabea Rößner.
Wie viele ehemalige Minister, etc sind den im ZDF Fernsehrat? Dort sitzen auch Landesvorsitzende, Bundesvorsitzende,etc der Grünen drin. Was war denn in der Zeit wo die Grünen im Bund waren… wie war dort der Fernsehrat mit Grünen besetzt? Wenn die Grünen daran etwas ändern wollen und die Staats ferne ernst meinen dann müssten sie für eine Reform der Rundfunkräte eintreten. Sonst ist das alles nur Schmiereintheater.
Also es ist formal rechtens wenn die CDU einen ehemaligen Minister in den Rundfunkrat schickt. So ist die Struktur der Rundfunkräte. Die Gesellschaftlichen Gruppen können jeden da hin schicken wenn sie wollen. Es kommt nicht darauf an ob er Qualifiziert ist, ob er gute Arbeit dort macht oder ob er ein Vollzeitpolitiker ist. So sind die Rundfunkräte aufgebaut. Wollen die Grünen oder Frau Rößner an dieser Struktur was ändern? (was man eigentlich müsste) Ich glaube nicht… Also ist diese Kritik etwas unglaubwürdig. Etwas kritisieren was man aber auch nicht ändern will…