Statement zum BGH Urteil zum Presse-Grosso

Tabea Rößner zum gestrigen BGH-Urteil, welches das Zentralverhandlungsmandat des Presse-Grosso bestätigt:

„Ich begrüße das Urteil des Bundesgerichtshofes sehr, denn es stärkt die Pressevielfalt in Deutschland. Die Regelungen zum Presse-Grosso gewährleisten seit Jahren einen flächendeckenden und diskriminierungsfreien Pressevertrieb und können dies nun auch weiter tun. Das System ist der bedeutendste Vertriebsweg für Zeitungen und Zeitschriften, der international als vorbildlich eingestuft wird. Ich begrüße, dass nun weiterhin in Deutschland eine flächendeckende und neutrale Versorgung mit einem Vollsortiment an Zeitungen und Zeitschriften bestehen bleiben kann.“

 

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