Maas ist politisch verantwortlich – Bundesregierung hat Bedeutung der Pressefreiheit missachtet

Aktuell schieben Mitglieder der Bundesregierung dem Generalbundesanwalt Range die Verantwortung für die Ermittlungen gegen netzpolitik.org wegen Landesverrats zu. Dabei trägt der Bundesjustizminister in der Bundesregierung und vor dem Parlament die politische Verantwortung für das Handeln des Generalbundesanwalts, der der Aufsicht und Leitung des Bundesjustizministers untersteht (§ 147 Gerichtsverfassungsgesetz). Daher darf sich Heiko Maas nicht rausreden, er habe vor den Ermittlungen gewarnt. Er hatte und hat die Befugnis, den Generalbundesanwalt anzuweisen, die Ermittlungen einzustellen. Es ist zwar begrüßenswert, dass der Bundesjustizminister grundsätzlich zurückhaltend von seinen Aufsichts- und Leitungsbefugnissen Gebrauch macht. Aber in diesem Fall hätte er handeln müssen, wenn er die besondere Bedeutung der Pressefreiheit für das politische Gemeinwesen ausreichend beachtet hätte.

Schon in seiner Entscheidung zur Spiegelaffäre, in der es darum ging, kritische Journalisten mit Hilfe des Strafrechts mundtot zu machen, hatte das Bundesverfassungsgericht die Stellung der Pressefreiheit als „ein Wesenselement des freiheitlichen Staates“ hervorgehoben. So heißt es im Urteil: „In der repräsentativen Demokratie steht die Presse zugleich als ständiges Verbindungs- und Kontrollorgan zwischen dem Volk und seinen gewählten Vertretern in Parlament und Regierung.“ Zugleich stellte das BVerfG klar, dass sowohl der Gesetzgeber als auch Behörden und Gerichte bei der Rechtsanwendung die Bedeutung der Pressefreiheit hinreichend zu würdigen hätten. Dies gilt gerade auch im Hinblick auf Straftaten wie den Landesverrat und die Offenbarung von Staatsgeheimnissen. Dass sich daraus Zweifel an der Berechtigung der Ermittlungen gegen netzpolitik.org ergeben mussten, hat Maas wohl erkannt. Daher hätte er Range zurückpfeifen und die (weiteren) Ermittlungen unterbinden müssen. Dass er dies nicht getan hat, ist sein Versagen. Dafür trägt er die politische Verantwortung. Maas muss nun aufgrund seiner Aufsichts- und Leitungsbefugnis die Weisung geben, die Ermittlungen einzustellen und ggf. weitere Konsequenzen in Betracht ziehen.

 

 

 

Teile diesen Inhalt:

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld