Mansour: Deutlicher Nachholbedarf bei Auslieferungsersuchen

Die Antworten der Bundesregierung in der gestrigen Fragestunde zum Fall Mansour waren äußerst unbefriedigend. Sie muss umgehend ihre Konsequenzen aus der Schlamperei im Fall Ahmed Mansour ziehen, denn hier trat zutage, dass die bisherigen Verfahren zur Prüfung von Auslieferungsersuchen nicht angemessen sorgfältig sind. Zwar erfolgen die ersten Prüfungen zunächst summarisch, eine eingehendere Überprüfung ist dem Gericht überlassen. Dennoch fehlte es wohl an der gebotenen Sensibilität bei der Überprüfung des Fahndungsersuchens, wie die Bundesregierung selbst eingestand.

Die Ankündigung, die Qualität dieses Verfahrens durch Fortbildungen der zuständigen MitarbeiterInnen und der Verknüpfung mit einer ranghöheren Ebene zu verbessern, müssen nun unverzüglich umgesetzt werden. Auch eine Zusammenarbeit mit NGOs zur Sachverhaltsermittlung ist zu begrüßen, indes auch dringend angeraten.

Auch wenn die Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber haben will, dass autoritäre Regime in der Vergangenheit vermehrt den internationalen Haftbefehl für politische Zwecke missbrauchen, ist ihr doch klar, dass in solchen Regimen vor allem kritische JournalistInnen und BloggerInnen in einer Vielzahl von Verfahren wegen angeblicher Terrorverbrechen oder Stiftung öffentlicher Unruhe angeklagt werden.

Dieser Erkenntnis müssen nun Taten folgen. Keinesfalls dürfen internationale Auslieferungsersuchen für Menschenrechtsverletzungen und pressefeindliche Aktivitäten anderer Staaten missbraucht werden. Die Bundesregierung sollte zudem ihre politische und diplomatische Kraft nutzen, aktiv für Pressefreiheit, die Förderung und den Schutz von unabhängigem Journalismus vor allem in kritischen Staaten zu unterstützen.

 

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