Fluglärm wirksam reduzieren

Der Flugverkehr in Deutschland hat sich in den letzten zwanzig Jahren mehr als verdoppelt – sowohl bezogen auf die Zahl der Passagiere als auch die beförderte Menge an Fracht, darunter Post. Kein anderer Verkehrsträger ist in dieser Geschwindigkeit gewachsen. Der Luftverkehr ist nach dem Straßenverkehr jedoch auch die bedeutendste verkehrsbedingte Ursache für Lärmbelästigungen (vgl. Drs. 17/11081). Die Prognose des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur geht von einem weiteren Zuwachs des Luftverkehrs von 65 Prozent bis 2030 aus.

Die regelmäßig durchgeführten, repräsentativen Umfragen des Umweltbundesamtes zeigen: bundesweit fühlt sich derzeit fast jeder Dritte durch Fluglärm belästigt. Viele Menschen im Umland deutscher Flughäfen und Flugplätze sind hohen Lärmbelastungen ausgesetzt und fühlen sich in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt. Tagsüber stört der Lärm so sehr, dass ein Aufenthalt im Freien kaum möglich ist und nachts wird erholsamer Schlaf verhindert. Die Klagen aus der Bevölkerung sind begründet, denn Fluglärm stört nicht nur, er gefährdet die Gesundheit, weil unser Körper darauf mit Stress reagiert. Durch Fluglärm entstehen vermeidbare Krankheiten und damit auch unnötige Kosten für das Gesundheitssystem.

Das Wachstum des Luftverkehrs vom Lärmzuwachs zu entkoppeln ist bisher nicht gelungen. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) der Bundesregierung hat in seinem im vergangenen Jahr veröffentlichten Sondergutachten „Fluglärm reduzieren – Reformbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten“ festgestellt, dass der „Flugverkehr und Fluglärm vom geltenden Recht in nicht mehr zeitgemäßer Weise privilegiert“ werden und die „gesetzliche Regelung der Fluglärmproblematik im Luftverkehrsrecht unterentwickelt“ sind.

Die die Bundesregierung tragenden Fraktionen haben zwar in ihrem Koalitionsvertrag die deutliche Verbesserung des Schutzes vor Verkehrslärm angekündigt. Bei der Ankündigung ist es jedoch bisher geblieben, bislang folgten keine Taten. Deswegen stellten Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Antrag an den Bundestag.

Den vollständigen Antrag finden sie hier.

 

 

Teile diesen Inhalt:

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld