Leistungsschutzrecht jetzt abschaffen – Unserem Gesetzentwurf zustimmen

Zum Ergebnis der heutigen Anhörung des Gesetzesentwurf Bundestagsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Aufhebung des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage, erklären Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin und und Dr. Konstantin von Notz, netzpolitischer Sprecher:

Die Sachverständigen in der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf haben sich erneut mehrheitlich und eindringlich für eine umgehende  Abschaffung des hoch umstrittenen Leistungsschutzrechtes ausgesprochen. Dadurch sehen wir unser Anliegen bestätigt und plädieren an die Vernunft der großen Koalition, das Gesetz auch ohne eine langwierige Evaluation schnellstmöglich zurückzunehmen.

Die Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat wie zuvor andere Beratungen im Bundestag einmal mehr deutlich gemacht, dass alle grundsätzlichen Befürchtungen bei der Verabschiedung des Gesetzes unter Schwarz-Gelb nun auch eingetreten sind: Gestraft durch das Gesetz sind kleine Suchmaschienenanbieter, die nun Lizenzgebühren zahlen müssen, wenn sie kleine Ausschnitte aus Verlagsergebnissen in ihren Suchergebnissen anzeigen wollen. Das Unternehmen, auf das das Gesetz eigentlich abzielte,  haben die Verlage hingegen von einer Zahlungspflicht freigestellt.

Damit bewirkt das Gesetz exakt das, was wir voraus gesagt haben: Die Großen werden größer, die Kleinen müssen zahlen oder auslisten, wodurch ihre Attraktivität weiter sinkt. Wer, wie die Bundesregierung, die Evaluation der Wirkung des Gesetzes immer noch abwarten will, lässt sehenden Auges innovative Geschäftsmodelle scheitern. Der Zugang zur Informationen ist durch das Leistungsschutzrecht verengt und die Mehrheit der Verlage profitiert nicht einmal durch finanzielle Einnahmen, geschweige denn die einzelnen Journalistinnen und Journalisten. Im Endeffekt schafft das vorliegende Gesetz nur Rechtsunsicherheit und nützt niemanden.

 

Wir fordern die Koalition noch einmal auf, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen und das Gesetz mit seinen verheerenden Folgen rückgängig zu machen.

 

Den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die GRÜNEN sowie die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a06/anhoerungen/urheber/348874

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