Persönliche Erklärung Griechenland

Die folgende persönliche Erklärung haben Dr. Tobias Lindner und Tabea Rößner heute zusammen zur Abstimmung über die Griechenland-Hilfe abgegeben.

Erklärung nach § 31 GOBT

 

Zur Abstimmung des Antrags des Bundesministeriums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der Stabilitätshilfe Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik

Wir haben uns entschlossen, der Verlängerung des bestehenden Programms für Griechenland zuzustimmen. Wir tun dies aus der festen Überzeugung, dass hierdurch die notwendige Zeit geschaffen wird, damit Griechenland und seine europäischen Partner über die Konditionen und Rahmenbedingungen für weitere, notwendige Unterstützung sprechen können.

Die griechische Regierung selbst hat die Verlängerung des Ende Februar auslaufenden Programms beantragt und die von der Eurogruppe geforderte Liste mit Reformmaßnahmen fristgerecht vorlegt. Die Europäische Kommission, die Europäische Zentralbank und der Internationale Währungsfonds haben diese als belastbaren Beginn für einen erfolgreichen Abschluss der ausstehenden Programmüberprüfung bewertet. Diese Verlängerung ist notwendig und sie ist richtig. Daher stimmen wir der Verlängerung des laufenden Programms für Griechenland zu.

Im Gegenzug für finanzielle Hilfen müssen die erforderlichen Reformen umgesetzt werden, die Griechenland eine nachhaltige wirtschaftliche Zukunft eröffnen. Mit der heutigen Zustimmung der Verlängerung werden keine über die bereits beschlossenen Programme hinaus gehenden Gelder freigegeben. Vielmehr wird das bestehende Reformpaket verlängert. Angesichts der weiterhin dringend notwendigen Strukturreformen stimmen wir der Verlängerung zu, ohne damit blind einen Freifahrtschein auszustellen. Die griechische Regierung muss den eingeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung beibehalten und die aufgezeigten Reformen zügig angehen. Während der Verlängerung des Programms werden Mittel aus diesem bestehenden Programm durch den Deutschen Bundestag entsprechend den gesetzlichen Regelungen nur dann freigegeben, wenn die Überprüfung vereinbarter Reformmaßnahmen positiv abgeschlossen wurde.

Griechenland kann durch die Verlängerung der Hilfen weiterhin Mitglied der Eurozone und der Europäischen Union bleiben. Ein Ausscheiden Griechenlands aus der Währungsunion – ein Grexit, wie von Hardliner in Teilen der CSU gefordert, wäre nicht nur für Griechenland und die Eurozone wirtschaftlich verheerend, sondern auch ein nicht zu kalkulierendes Risiko für das europäische Projekt.

Siehe hierzu auch die FAQ zur Griechenlandabstimmung

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