Gutachten: TTIP droht Gefahr für Medien und Film zu werden

 

Eine zukünftige Regulierung der audiovisuellen Medien steht durch das Freihandelsabkommen TTIP auf der Kippe. Damit könnte der Politik der Handlungsspielraum für den Schutz und die kulturelle Vielfalt bei Rundfunk und Film genommen oder zumindest stark eingeschränkt werden. Zu diesem Ergebnis kommt das Gutachten zu den Wirkungen von TTIP auf den Bereich Kultur und Medien, das die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Auftrag gegeben hat. Mit diesen Erkenntnissen ist es nun umso wichtiger, stärker auf die Bundesregierung und die Europäische Kommission einzuwirken, damit Rundfunk und Film nicht irgendwelchen Handelsinteressen geopfert werden.

 

Das Gutachten baut auf dem Kenntnisstand von CETA auf und sollte danach auch die für TTIP möglichen Vertragsregelungen unter die Lupe nehmen, ob und inwieweit eine nationale Regulierung des Kultur- und Mediensektor weiterhin zulässig ist.

 

Das Ergebnis sollte uns aufhorchen lassen. So verdeutlicht das Gutachten, dass die Befürchtungen vor allem in Bezug auf die audiovisuellen Medien berechtigt sind.

 

Als vollkommen zahnloser Tiger gilt im Zusammenhang mit TTIP einerseits die derzeit in CETA praktizierte Absicherung nationaler Regulierung über eine ausführliche Bezugnahme auf die UNESCO-Konvention zum Schutz kultureller Vielfalt. Denn anders als der CETA-Vertragspartner Kanada waren die USA bereits in der Vergangenheit stets stärkster Gegner dieser Konvention – und werden das voraussichtlich auch bleiben. Für sie stehen auch bei Kulturgütern Handelsinteressen an erster Stelle – protektive Regelungen aus kulturellen Motiven heraus sind ihnen fremd. Diese divergierenden Betrachtungen führten bereits bei den Handelsabkommen GATT und GATS zu heftigen Diskussionen. Ein Verweis auf die Konvention in TTIP ist daher auch heute mehr als unwahrscheinlich. Andererseits erscheint gerade auch eine umfassende kulturelle Ausnahme, wie sie im Verhandlungsmandat der EU-Kommission vorgesehen ist, als unwahrscheinlich, beim Dienstleistungssektor für audiovisuelle Medien geradezu als utopisch.

 

Zwar werden bestehende Subventionen im Kulturbereich aus US-amerikanischer Sicht als eher unproblematisch betrachtet. Die klassischen Medientechnologien rücken aber immer mehr in den Hintergrund. Es geht um den großen Markt zukünftiger digitaler Medien, auf dem US-Industrien bereits heute extrem stark sind. Und der bereits jetzt offene europäische Markt ist nicht nur besonders lukrativ, sondern auch unverzichtbar. Daher ist es für die USA nur logisch, dass bei audiovisuellen Medien ein konsequenter Abbau von Handelshemmnissen ganz oben auf ihrer Agenda steht.

 

Auch der Kernbereich von Rundfunk und Film wird dadurch betroffen. Bereits jetzt zeichnen sich technologische Entwicklungen ab, die uns vor große Herausforderungen stellen. Um ein Beispiel zu nennen: Connected-TV. Auf unserem Fernseh-Bildschirm können wir sowohl auf die klassischen Rundfunkprogramme, als auch auf Webinhalte zugreifen. Mediatheken, On-Demand-Plattformen sowie Spartenkanäle von Musik bis Sport, Spieleanwendungen, Chats, Internetrecherchen, Social Media Apps – all dies und noch mehr findet auf dem TV Bildschirm statt. Aber wo finde ich ARD, ZDF, die dritten Programme? Wie steht es mit Werbung, Quoten, Jugendschutz? Sind „neue“ Inhalteanbieter, zum Beispiel YouTube, die immer mehr auch professionellen Content produzieren, einer rundfunkrechtlichen Regulierung zu unterwerfen?

 

 

Es geht um die Zukunft, um zukünftige Technologien, die wir noch nicht einschätzen können oder noch nicht einmal kennen, und es geht um die Möglichkeiten, diese bei Bedarf regulieren zu können. Bereits jetzt hinken wir rechtlich hinterher. Ein Medienstaatsvertrag zwischen Bund und Ländern soll die Probleme des grenzenlosen Marktes zumindest auf eine koordinierende Ebene bringen. Die Baustelle ist gleichzeitig groß und es ist dringend notwendig, der globalisierten Medienwelt auch auf rechtlicher Ebene angemessen begegnen zu können.

 

Der Handlungsspielraum der Regulierung wird umso mehr eingeschränkt, als bei TTIP der sogenannte Negativlistenansatz angewandt wird: Alles, was nicht klar im Vertrag ausgenommen wird, ist der Handelsliberalisierung unterworfen. Hier zukunftssichere Sprachregelungen zu finden, ist zum jetzigen Zeitpunkt schwer. Bereits der Positivlistenansatz kann zu Fehleinschätzungen führen, wie das Beispiel Neuseeland zeigt. Dort wurden die audiovisuellen Medien in GATT vorbehaltlos dem Marktzugang unterstellt. So war es dann nicht mehr möglich, Quoten für die stark gesunkene Rundfunkberichterstattung über lokale Nachrichten einzuführen.

 

Rundfunk und Film haben nach unserem Verständnis indes wichtige Aufgaben zu erfüllen. Eine vielfältige Medienlandschaft und ein pluralistisches Angebot sind Eckpfeiler unserer europäischen Kultur- und Medienpolitik. Eine Regulierung digitaler Angebote, um Zugang, Auffindbarkeit und Interoperabilität von Plattformen und Diensten zu gewährleisten und Medienkonzentration und unverhältnismäßige Meinungsmacht zu verhindern, muss auch in Zukunft möglich sein. Ansonsten hätte dies immense Auswirkungen auf unsere alltägliche Mediennutzung und die Angebotsvielfalt. Daher dürfen wir uns hier nicht mit Versprechen abspeisen lassen. Die EU muss sich deutlich für kulturelle Vielfalt, für den audiovisuellen Sektor, für Rundfunk und Film stark machen.

 

Ein sogenanntes right to regulate in Bezug auf die audiovisuellen Medien wäre unter den gegebenen Umständen zwar schon ein relativ großer Erfolg – reicht aber meines Erachtens nicht aus. Vielmehr sollten die EU-Verhandlungsführer auf eine technologieneutrale, zukunftsoffene dynamische Bereichsausnahme für Kultur und Medien einschließlich des gesamten Dienstleistungssektors der audiovisuellen Medien bestehen, damit auch für die Zukunft Regelungsmaßnahmen aus kulturellen Erwägungen möglich bleibt. Zudem müsste der Investitionsschutzstandard so formuliert werden, dass Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Vielfalt von vornherein nicht erfasst werden. Da dies den Zielen der USA diametral entgegenlaufen dürfte, werden die USA starke Geschütze auffahren. Bevor wir aber kulturelle Vielfalt billig verscherbeln oder nur gegen einschneidende Zugeständnisse sichern können, sollte TTIP im Zweifel auf Eis gelegt werden.

 

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