Verschärfung und Evaluation des 2013 eingeführten Leistungsschutzrechtes für Presseverlage

Der Deutsche Bundestag hat am 1. März 2013, mit den Stimmen der damaligen schwarz-gelben Koalition, das kontrovers diskutierte Gesetz eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage verabschiedet. Das Gesetz trat am 1. August 2013 in Kraft. Mit dem Gesetzentwurf sollte laut der Gesetzesbegründung sichergestellt werden, dass Presseverlage im Onlinebereich nicht schlechter gestellt sind als andere Werkvermittler und der Schutz von Presseerzeugnissen im Internet verbessert wird. Bereits im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurde starke Kritik an dem Vorhaben geäußert, beispielsweise bezüglich der fehlenden Klarheit des Gesetzes über die Kürze der Textbestandteile, die vom Leistungsschutzrecht ausgenommen bleiben sollten. Es wurde auch wiederholt auf die hohe Wahrscheinlichkeit hingewiesen, dass durch diese Unbestimmtheit gerichtliche Klarstellungen notwendig werden. So ließ sich wenig überraschend der Suchmaschinenanbieter Google eine Erklärung seitens der Verlage unterzeichnen, ob ihre Inhalte in den News der Suchergebnisse des Suchmaschinenanbieters aufgeführt werden sollen oder nicht. Die VG Media – Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH – reichte daraufhin eine zivilrechtliche Klage gegen Google ein. Der SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück äußerte sich im März 2013 hinsichtlich des neu geschaffenen Leistungsschutzrechtes wie folgt: „Das schwarz-gelbe Leistungsschutzrecht muss weg“ (22. März 2013).

Laut mehrerer übereinstimmender Presseberichte hat der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas am 24. Juni 2014 im Rahmen eines Vortrages vor Verlegern eine weitere Verschärfung des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage in Aussicht gestellt (www.bmjv.de „Rede im Rahmen des 40. Kongresses des Verbandes Deutscher Lokalzeitungen“). Eine solche, nicht näher konkretisierte Verschärfung des bestehenden Leistungsschutzrechtes ist im Gegensatz zur Evaluierung im Koalitionsvertrag nicht vereinbart. Auf Grundlage der Ergebnisse der Evaluation wird die Bundesregierung anschließend bewerten, ob sich das Leistungsschutzrecht des Presseverlegers in der Praxis bewährt hat und inwieweit die Regelung einer Überarbeitung bedarf, um den angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen von Presseverlegern auf der einen Seite und kommerziellen Nutzern auf der anderen Seite sicherzustellen.

Die Abgeordneten Tabea Rößner, Dr. Konstantin von Notz, Renate Künast sowie weitere Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellten eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema Verschärfung und Evaluation des 2013 eingeführten Leistungsschutzrechtes für Presseverlage.

Die vollständige Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage finden Sie hier: Kleine Anfrage zur Verschärfung und Evaluation des Leistungsschutzrechtes

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