Kleine Anfrage zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingereicht

Ende Juni hat Bundesjustizminister Heiko Maas am 24. Juni 2014 gegenüber Zeitungsverlegern eine Verschärfung des hochumstrittenen Leistungsschutzrechtes für Presseverlage in Aussicht gestellt. Im Wahlkampf klang das noch anders. Damals wollte SPD-Spitzenkandidat Peer Steinbrück das Gesetz noch „weg haben“. Im Koalitionsvertrag steht nichts mehr von dieser Position; dort ist von einer Evaluation die Rede.

Wir GRÜNE haben – auch deshalb – vergangene Woche eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Wir möchten aber nicht nur von den Plänen zur Evaluation, Überarbeitung oder Verschärfung des Gesetzes wissen, sondern haben vor allem auch nach den Folgen des bestehenden Gesetzes gefragt. Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes vor etwa einem Jahr war offensichtlich, dass dieses Gesetz Rechtsunsicherheit und Klagen mit sich bringen wird. Diese sind inzwischen auch eingetroffen.

Im Frühjahr sind  eine Reihe von Verlagen in die Verwertungsgesellschaft VG Media als Gesellschafter eingestiegen, die im Juni ein Tarifangebot zum Leistungsschutzrecht veröffentlicht hat. Darin werden „11 Prozent der Brutto-Umsätze, einschließlich der Auslandsumsätze, die der Nutzer unmittelbar oder mittelbar mit der Zugänglichmachung von Ausschnitten aus Online-Presseerzeugnissen erzielt“, gefordert. Fast zeitgleich hat die VG Media eine zivilrechtliche Klage gegen Google auf Zahlung einer angemessenen Vergütung wegen der Verwertung des Presseleistungsschutzrechtes eingereicht. Außerdem hat die VG Media und zwölf Verlage eine Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen Google eingelegt, wegen Missbrauchs der Marktmacht.

Bis diese Klagen durch diverse Instanzen entschieden sind, wird es vermutlich einige Jahre dauern. Bis dahin herrscht vor allem eines: Unklarheit. Das gilt ebenso für die Urheber. Sie sollen – so hieß es immer – an den Einnahmen der Presseverlage angemessen beteiligt werden. Wie das umgesetzt werden soll, ist noch völlig unklar. Auch danach haben wir in der Kleinen Anfrage gefragt.

Die Kleine Anfrage ist hier. Die Antwort der Bundesregierung erwarten wir am 18.07.2014.

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