Urteil des bayrischen Verfassungsgerichtshofs zur Haushaltsabgabe

Eine kurze Stellungnahme von Tabea Rößner, Sprecherin für Medien, zu der heutigen Entscheidung des bayrischen Verfassungsgerichtshofs zum Haushaltsbeitrag:

Gute Nachrichten aus Bayern: Der Verfassungsgerichtshof hat heute entscheiden, dass der Haushaltsbeitrag verfassungskonform ist. Mit den Urteilen des bayrischen Verfassungsgerichtshof und des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichts hat der Haushaltsbeitrag  diese Woche viel juristische Rückendeckung erhalten.

Wir begrüßen es, wie ausdrücklich der Verfassungsgerichtshof die Aufgaben des öffentlich-rechtliche Rundfunks für unsere Informationsgesellschaft und seinen „wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen“ betont. Damit ist klar, dass unsere Gesellschaft als Ganzes und auch Unternehmen vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk profitieren und der Beitrag dadurch gerechtfertigt ist.
Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bedeutet dies erst einmal Planungssicherheit, aber auch weiterhin eine anspruchsvolle Aufgabenbeschreibung, der sie sich jeden Tag wieder aufs Neue widmen müssen.

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