Gute Aussichten

Wir begrüßen das Urteil des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichts, da es einmal mehr zeigt, dass das Konzept zum Rundfunkbeitrag nicht mit heißer Nadel gestrickt wurde, sondern Hand und Fuß hat. Zudem bestätigt es, dass eine freie und unbeeinflusste Informationsbildung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten allen -Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Unternehmen und Institutionen – nutzt. Denn, so das Gericht, ,,eine freie wirtschaftliche Betätigung ist allein in einem demokratischen Umfeld möglich.“

Unternehmen dürfen sich nicht aus der Verantwortung ziehen und müssen ihren Beitrag leisten. Auch die neuen Anknüpfungspunkte, wie im konkreten Fall die Anzahl von Betriebsstätten und Kraftfahrzeugen, haben die Verfassungsrichter nicht beanstandet. Das ist eine gute Nachricht. Dennoch muss klar bleiben: Der Gesetzgeber hat die weiteren Entwicklungen im Blick zu halten. Sollte eine Evaluierung ergeben, dass es stark benachteiligte Fälle gibt, denen das Beitragsrecht nicht gerecht wird, sind Korrekturen nötig. Bis dahin steht der Rundfunkbeitrag nun auf ziemlich festen Beinen.

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