Rückschlag für Pressevielfalt

Anlässlich des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf zum Presse Grosso-Verfahren erklärt Tabea Rößner:

„Zurück auf Los: Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf wirft uns im Kampf um den Erhalt der Pressevielfalt zurück. Wir brauchen das Presse-Grosso, um die Pressevielfalt an der Ladentheke in Deutschland zu sichern. Zeitschriften und Zeitungen auch von kleineren und mittelständigen Verlagen müssen gleichberechtigt im Kiosk für die Leser ausliegen. Das Urteil zeigt, wie wichtig eine eindeutige gesetzliche Regelung des Presse Grosso-Systems ist.

Wenn die einzelnen Verlage mit den Grossisten die Bedingungen zukünftig aushandeln müssen, sind die Bedingungen für die einzelnen Verlage ungleich. Vor allem die kleinen Verlage werden darunter leiden. Die Pressevielfalt in Deutschland ist ein hohes Gut, das besonderer Regelungen bedarf. Dieses Ziel war entscheidend bei den Beratungen im Bundestag zu der Kartellrechtsänderung. Dieser Teil der GWB-Novelle ist deshalb richtig, auch wenn der Bauer-Verlag die Fraktionen des Deutschen Bundestags dafür jetzt scharf angreift. Der Grosso-Verband hatte Vorschläge zu Reformen unterbreitet, und es gab mehrere Runde Tische unter Teilnahme des Bauer-Verlags. Der Gesetzentwurf kam keineswegs wie Kai aus der Kiste, sondern war das Ergebnis eines langen Konsultationsprozesses. Der Bundesverband Presse-Grosso hat bereits angekündigt, in die nächste Instanz gehen. Die Bundesregierung sollte die Zeit nutzen und alle Beteiligten erneut an einen Runden Tisch bringen.“

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