Schöne Bescherung: Abzocke mit Streaming-Abmahnwelle

Die Verunsicherung der Verbraucher hat mit der Redtube-Abmahnwelle neuen Anschub bekommen. InternetnutzerInnen stehen nun wieder vor der Frage: Was dürfen wir im Netz? Ist das Ansehen eines You-Tube-Videos schon strafbar? Streaming gehört zum Alltag der Internetnutzung dazu. Die Unklarheiten müssen daher schnellstens ein Ende finden. Es bedarf dringend einer klarstellenden Urteils, dass Streaming nach § 44a UrhG erlaubt ist. Das Urheberrecht darf nicht missbraucht werden, um unbedarften VerbraucherInnen das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Die Abmahnwelle macht zudem deutlich, dass wir dringend das Instrument der Sammelklage brauchen. Viele Verbraucher haben sich hilfesuchend an Rechtsanwälte gewandt. Hierdurch sind ihnen Kosten entstanden. Andere haben die wahrscheinlich unberechtigte Forderung bereits beglichen. Die Sammelklage bietet den Verbrauchern die Möglichkeit, sich zusammenzuschließen und gemeinsam den für jeden einzelnen geringfügigen Schaden geltend zu machen. Schäden in geringerer Höhe und die Scheu vor Prozessrisiken halten Verbrauer derzeit davon ab, vor Gericht zu ziehen und ihr Geld zurück zu holen. Allein die Existenz der Sammelklage würde Verbraucherabzocker abschrecken, eine große Anzahl von  Verbraucher  auf einmal auszunehmen. Die Gefahr vor Rück- und Schadenersatzforderungen würde erheblich ansteigen.

Die CDU/CSU hat sich in den letzten Jahren gegen die Einführung der Sammelklage gestellt.  Als Oppositionspartei hat sich die SPD dagegen sehr aufgeschlossen gegenüber deren Einführung gezeigt. Nun wird sich zeigen, ob die große Koalition die Verbraucher und Internetnutzer vor Abzocke effektiv schützen will. Wir  Grünen haben im Juni 2013 einen eigenen Gesetzentwurf zur Einführung von Sammelklagen in den Bundestag eingebracht. Eine gute Vorlage für schwarz-rot, um den Bürgerinnen und Bürgern schnell Hilfe zu geben.

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