Unterschiedliche Zahlen in Gutachten nicht nachvollziehbar

MdB Rößner erwartet Aufklärung von Fraport und dem hessischem Verkehrsministerium:

„Das Anführen verschiedener Gewichte von landenden Flugzeugen in zwei unterschiedlichen Gutachten zum gleichen Thema wirft viele Fragen auf. Diese müssen gerade im Hinblick auf das Verfahren beim hessischen Verwaltungsgericht am kommenden Montag dringend geklärt werden. Nur so kann der Eindruck, hier sei im Genehmigungsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens ein Gefälligkeitsgutachten zum Thema Wirbelschleppen vorgelegt worden, entkräftet werden.

Gerade Fraport muss erklären, wie es sein kann, dass die Angaben des Landegewichts beispielsweise des Airbus 340-600 so weit auseinander liegen. Die im Frankfurter Gutachten angesetzte Gewichtszahl von 173 Tonnen liegt offenbar unterhalb des Leergewichts dieses Flugzeugtyps. Diese Zahl ist erst recht nicht nachvollziehbar, wenn man sie mit dem Münchener Gutachten vergleicht, in dem das Landegewicht mit 254 Tonnen angegeben ist – selbst wenn es sich um das Maximalgewicht handelt.

Auch das hessische Verkehrsministerium ist in der Pflicht, die Antworten auf diese Ungereimtheiten einzufordern. Gutachten werden erstellt, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Wenn aber in Gutachten mit falschen Zahlen hantiert wird, ist eine solche auf Fakten beruhende Entscheidung nicht mehr möglich. Es muss dann eine Neubewertung vorgenommen werden. Die politisch Verantwortlichen dürfen sich in solchen wichtigen Fragen nicht an der Nase herumführen lassen. Das beschädigt das Vertrauen in Politik und gefährdet unsere Demokratie. Umso trauriger ist es, dass Verkehrsminister Rentsch hier keine klare Kante zeigt.

Nicht zuletzt müssen die Bürgerinnen und Bürger wissen, was ihre Rechte sind und worauf sie sich verlassen können. Wenn ein Programm zur Klammerung von Dachziegeln aufgelegt wird, müssen die AnwohnerInnen wissen, welchen Anspruch sie tatsächlich haben. Dies ist aber völlig unklar. Ähnliche Erfahrungen haben viele AnwohnerInnen in der Vergangenheit beim Lärmschutzprogramm bereits gemacht. Die hessische Landesregierung darf die Bürgerinnen und Bürger hier nicht allein lassen.“

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