Journalisten müssen draußen bleiben

Journalisten sollten nerven dürfen. Die rechtlichen Grundlagen dafür hat ihnen aber nun schwarz-gelb verweigert. Mit der Ablehnung des von uns unterstützten SPD-Entwurfs eines Presseauskunftsgesetzes zeigt die Bundesregierung, was sie wirklich kann: Mauern. Die Blockadehaltung wirkt sich direkt auf die tägliche Arbeit der Medien aus. Wen dürfen Journalisten fragen und aus welchen Gründen darf ihnen eine Antwort versagt werden? Ohne sichere Rechtsgrundlage haben Journalisten es zukünftig schwer, an Auskünfte und Informationen von Bundesbehörden zu kommen.

Bisher stellten die Landespressegesetze klare Spielregeln auf, wann eine Behörde Auskünfte an Medien verweigern darf. Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist die Unsicherheit für die Journalisten groß. Es besteht die reelle Gefahr, dass unangenehme Rechercheanfragen einfach abgeblockt werden. Es hätte weitgehende Folgen für die öffentliche Meinungsbildung, wenn Journalisten vor verschlossenen Türen stehen und Bürger nicht mehr über Hintergründe informieren können. Gerade wegen dieser verfassungsrechtlichen Relevanz bejahte das Bundesverwaltungsgericht zwar einen direkten Auskunftsanspruch aus Artikel 5 des Grundgesetzes – allerdings nur als Mindeststandard. Die damit bestehende unsichere Rechtslage wollten wir gemeinsam mit der SPD klären. Das Presseauskunftsgesetz ging dabei klar in die richtige Richtung und stellt eine konstante und transparente Gesetzesgrundlage für die Medien dar – auch wenn wir mit unserem eigenen Antrag in einigen Punkten weiter gehen wollten.

Es ist nicht verständlich, warum die Koalitionsfraktionen diesem Vorstoß nun einen Riegel vorgeschoben haben. Bundesbehörden erhalten dadurch quasi einen Blanko-Schein zur Versagung von Presseauskünften. Wir wollen uns als rot-grüne Bundesregierung dafür stark machen, ein entsprechendes Presseauskunftsgesetz auf den Weg zu bringen. Bis dahin ist zu hoffen, dass Medien mutig bleiben und Gerichte in Zukunft den Grundrechtsschutz angemessen weit ziehen. „Wir müssen draußen bleiben“: Bitte nicht für Journalisten!

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