Gesetzlicher Auskunftsanspruch der Medien gegenüber Bundebehörden scheitert

Journalisten werden zukünftig auf das Gutdünken der Bundesbehörden angewiesen sein, wenn sie von diesen Informationen wollen– so will es die Merkel-Regierung. Der Innenausschuss hat heute mit schwarz-gelber Mehrheit die Pläne abgelehnt, Journalisten eine sichere gesetzliche Grundlage für bundesbehördliches Auskunftsverhalten zu geben.

Das  Bundesverwaltungsgericht hat dazu am 20. Februar 2013 entschieden, dass die Landespressegesetze nicht auf Bundesbehörden anwendbar sind.  Die Unsicherheit war deshalb groß. Zwar hatte das Gericht ausdrücklich die verfassungsrechtliche Bedeutung des Auskunftsanspruchs für die demokratische Rolle der Medien im Meinungsbildungsprozess anerkannt. Dementsprechend soll ihnen auch ein direkter Anspruch aus Art. 5 Grundgesetz zustehen – allerdings nur als Minimalstandard. Die genaue Ausgestaltung, so das Gericht, hat der Gesetzgeber vorzunehmen.  Nicht nur das Gericht selbst, auch die Journalisten-Verbände sahen dringenden Handlungsbedarf.

Die SPD-Fraktion hatte einen Gesetzentwurf mit guten Ansätze erarbeitet, dem aber aus unserer Sicht zwei entscheidende Punkte fehlen. Erstens: Wir wollen einen medienrechtlichen Behördenbegriff explizit aufführen, so dass auch alle Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben der Bundebehörden wahrnehmen, der Auskunftspflicht unterliegen. Zweitens sollten als Verweigerungsgrund aus Geheimhaltungsgesichtspunkten nur gesetzlich festgelegte Geheimhaltungsvorschriften gelten, damit nicht jeder Beamte einfach mit dem Schriftzug „geheim“ den Siegel auf die Akte legen kann.

Die Koalition hat sich heute ihrer Aufgabe als Gesetzgeber verweigert. Weder hat sie dem Gesetzentwurf der SPD im federführenden Innenausschuss zugestimmt, noch unseren Ergänzungen. Transparenz und Information der Bevölkerung durch Journalisten stehen offensichtlich nicht auf der Agenda von schwarz-gelb.

Teile diesen Inhalt:

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld