Entscheidung zu NPD-Verbotsverfahren auf derzeitiger Grundlage nicht möglich

Der Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ist mir seit jeher ein wichtiges Anliegen. Leider müssen wir gerade auch in Rheinland-Pfalz seit Jahren die Umtriebe der NPD und anderer rechtsextremer Gruppen ertragen. Die NPD agiert dabei als politischer Arm einer gewalttätigen nationalsozialistischen Bewegung. Sie ist eine rechtsextreme und verfassungsfeindliche Partei, die unverhohlen hetzerisch auftritt und auf die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung ausgerichtet ist. Daher müssen wir der Partei den Nährboden entziehen, und es schmerzt gewaltig, dass sie durch die Wahlkampfkostenrückerstattung und ihre Vertretung in Landesparlamenten mit Steuergeldern finanziert wird.

Heute wurde von der SPD im Bundestag die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens beantragt. Es bestehen unterschiedliche Einschätzungen zu der Frage, wie erfolgversprechend ein Verbotsantrag im Lichte der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist. Als Mitglied des Bundestages war es mir und meinen KollegInnen nicht möglich, die von Bund und Ländern erstellte „Materialsammlung für ein mögliches Verbotsverfahren“ selbst zu bewerten. Da aber genau diese Unterlagen entscheidend für Erfolg oder Misserfolg sein werden, brauchen wir diese Information zur Meinungsbildung. Unter den derzeitigen Umständen muss ich mich deshalb bei der heutigen Abstimmung enthalten. Ein gescheitertes Verbotsverfahren würde die NPD stärken und somit die gegenteilige Wirkung entfalten. Dies gilt es zu verhindern.

Die NPD muss mit allen zur Verfügung stehenden demokratischen und rechtsstaatlichen Mitteln  bekämpft werden: mit Aufklärung, Bildungsarbeit, engagierter Unterstützung und finanzieller Absicherung zivilgesellschaftlicher Initiativen gegen Rechts, mit konsequentem Eintreten gegen Rassismus und alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Darüber hinaus muss das eklatante Versagen der Sicherheitsbehörden gegenüber der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ zu umfassenden Reformen der Sicherheitsdienste führen.

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