Merkels Google-Hangout: Medienregulierung muss neue Wege gehen

Die Diskussion um die Pläne von Frau Merkel, eine politische Talkrunde in einem Google-Hangout zu veranstalten, zeigt erneut, dass die aktuelle Medienordnung dem digitalen Zeitalter hinterherhinkt. Die rechtliche Einordnung des digitalen Talks in das Regime des Rundfunkstaatsvertrages (Rundfunkähnlichkeit, Plattformregulierung) wirft einige Unsicherheiten auf: Handelt es sich dabei um ein zulassungspflichtiges Angebot? Wie steht es mit der Vielfaltssicherung, dem chancengleichen Zugang, der Sendezeitenregulierung für politische Parteien? Ist das Vorhaben der Regierung noch als zulässige Öffentlichkeitsarbeit zu werten? Die Antworten sind nicht leicht zu finden. Der Rundfunkstaatsvertrag sieht auch Telemedien unter bestimmten Voraussetzungen in der Pflicht, die Regelungen für Vielfaltssicherung zu beachten. Der vorliegende Fall zeigt aber einmal mehr, dass eine klare Einordnung schwer ist.

Die rasant voranschreitende Digitalisierung lässt Mediengattungen verschmelzen. Dabei wird das Internet für die Informations-und Meinungsbildung immer bedeutender. Dies kann und darf für unser Regulierungssystem nicht ohne Folgen bleiben: Unabhängige Berichterstattung, Vielfaltssicherung und Medienpluralismus müssen weiterhin gesichert werden. Das gilt gerade auch im Hinblick auf die Öffentlichkeitsarbeit von Verfassungsorganen auf den Seiten privater Plattformbetreiber, die einen potentiell großen Userkreis ansprechen. Es ist daher dringend notwendig, die rechtliche Einordnung neuer, rundfunkähnlicher Mediendienste klarer zu strukturieren. Nur so kann eine nicht gerechtfertigte ungleiche Regulierung für meinungsrelevante Internetangebote und Rundfunk vermieden werden.

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