Leistungsschutzrecht dient nur noch Gesichtswahrung

Das Leistungsschutzrecht für Verlage ist kontraproduktiv: Es wird klamme Presseverlage nicht retten, gefährdet den Informationsfluss im Netz und wird Journalistinnen und Journalisten kaum Einnahmen bescheren, stattdessen aber die Vielfalt im Netz einschränken.

Überraschend hat die Koalition diese Woche eine Änderung am Gesetz vorgenommen. Sie offenbart dadurch, dass sie lediglich ein Gesetz mit dem Namen Leistungsschutzrecht schaffen wollte. Aus welchem Grund und wofür – das ist offensichtlich Nebensache. Die Koalition hat mit dieser Änderung das Gesetz nicht enger gefasst, sondern vom Kopf auf die Füße gestellt. Bislang sollten in erster Linie Suchmaschinen Lizenzgebühren an Presseverlage zahlen, wenn sie Teile ihrer Artikel in den Suchergebnissen dargestellt haben. Ziel war es, den Verlagen Einnahmen durch die großen Suchmaschinen wie Google zu bescheren.

Nun soll aber wieder erlaubt sein, dass Suchmaschinen und Newsaggregatoren „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ der Presseerzeugnisse zugänglich machen dürfen. Das muss so verstanden werden, dass Snippets (engl. Schnipsel) weiterhin gestattet sein sollen -auch ohne Lizenz. Damit hat die Koalition dem Gesetz den von ihr verkündeten Zweck genommen. Man fragt sich, was das Gesetz überhaupt noch soll und ob es lediglich zur Gesichtswahrung im Parlament bleibt.

Leistungsschutzrecht wird Anwalts Liebling
Es ist überhaupt nicht klar, wer nun vor wem geschützt werden soll und warum es dieses Gesetz überhaupt noch geben soll. Leider aber schafft das Gesetz auch mit der Änderung der Koalition noch immer Kollateralschäden, so dass nun völlige Rechtsunsicherheit besteht. Diese können nur durch auf dem Klageweg geklärt werden. Mit diesem Gesetz werden weder Journalistinnen und Journalisten wissen, wie sie mit der Veröffentlichung ihrer Texte umgehen sollen, noch bietet das korrigierte Gesetz Klarheit für Informationsdienstleister. Wer wie viel veröffentlichen darf – all das müssen Gerichte entscheiden. Damit ist es weiterhin ein Innovationsverhinderer.

Wir Grüne wollen, dass Journalismus finanzierbar bleibt. Wir wollen, dass Journalisten – auch freie – von ihrem Job leben können. Wir sehen, dass es schwierig ist, eine tragende Finanzierung für Journalismus zu erhalten. Wir sehen, dass einige Presseverlage in Deutschland in einer schwierigen Lage sind. Wir sehen, dass die sinkenden Werbeeinnahmen, der Rückgang der Abos und damit Rückgang der Auflage ein Problem sind.

Aber das Leistungsschutzrecht ist dafür keine Lösung!
Wir fordern andere Instrumente um die Situation von Verlagen und Journalisten zu verbessern. Dazu braucht es aber erst einmal Zahlen und Fakten über den Pressemarkt. Deshalb haben wir zu dem Gesetz einen Entschließungsantrag eingebracht.

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