Rede zum Antrag der Fraktion Die Linken zur Billigkeitsrichtlinie im Rahmen der Versteigerung der Frequenzen (zu Protokoll) – Berlin, 22. Februar 2013

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

2010 hat die Bundesnetzagentur Frequenzen versteigert, die bis dahin unter anderem von Funkmikrofonen genutzt wurden. Die Frequenzen sollen nun für den Aufbau des Internetzugangs über Funk verwendet werden.

Ich begrüße ausdrücklich, dass mit der Versteigerung der Frequenzen ein Schritt unternommen wurde, um den schnellen Zugang zum Internet in den ländlichen Raum zuermöglichen. Mit den versteigerten Frequenzen sollen die weißen Flecken der Breitbandversorgung beseitigt werden. Bis heute sind immer noch tausende Haushalte vom schnelle Internet ausgeschlossen. Gerade in ländlichen Regionen ist das ein gravierender Standortnachteil für die Bevölkerung und vor allem auch für die regionale Wirtschaft.

Klar muss aber sein: Die Leidtragenden der Auktion dürfen nicht die sein, die den Platz dafür geräumt haben: der Hörfunk, aber auch Theater und Musikveranstalter. Wer kabellose Mikrofone nutzt, bekommt nun einen neuen Platz im Äther zugewiesen, was mit erheblichen Kosten verbunden ist. Auf den neu zugewiesenen Frequenzen können die vorhandenen kabellosen Mikrofonanlagen meist nicht weiter verwendet werden. Daher müssen Theater und Bühnen in Neuanschaffungen investieren.

Für die bisherigen Nutzer der Frequenzen, also Institutionen oder andere Nutzer von Funkmikrofonen (Theater, Konzertsäle, Kirchen, Konferenzzentren, Parteien, Kleinunternehmen der Veranstaltungsbranche sowie Produzenten und Dienstleister aus der Film- und Fernsehbranche), entstanden Störungen bei ihren drahtlosen Mikrofonanlagen. In der Folge ist die Anschaffung neuer Geräte bzw. Anlagen erforderlich.

Der Bund, der die Umwidmung der Frequenzen beschloss -und dem die Versteigerung einen Erlös von 4,38 Mrd. Euro einbrachte, hatte den Ländern ursprünglich zugesagt, sich in angemessener Weise an den Kosten zur Umrüstung der drahtlosen Mikrofonanlagen zu beteiligen.

Das Wirtschaftsministerium hat dazu eine Verwaltungsvorschrift (Billigkeitsrichtlinie) vorgelegt, worauf der Haushaltsausschuss die Mittel von 120 Millionen Euro freigegeben hat. Allerdings wurden die Forderungen der Verbände bei der Festlegung der Kriterien in der Richtlinie in entscheidenden Punkten missachtet. Zum Beispiel darf das störungsbetroffene Gerät nicht älter als fünf Jahre alt sein. Üblicherweise werden derartige Geräteeinheiten aber für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren angeschafft.

In anderen Ländern ist das besser geregelt. So erhalten zum Beispiel in Großbritannien die betroffenen Einrichtungen bei der Versteigerung von Funkfrequenzen bereits im Vorfeld eine Zusicherung, wonach sie 60 Prozent der ursprünglichen Anschaffungskosten von Geräten ersetzt bekommen, die sie aufgrund der Umwidmung der Frequenzen nicht mehr nutzen können.

Die Fraktion die Linke fordert nun, die Kriterien zur Erstattung der Kosten auszudehnen.

Ich möchte an einigen Punkten kritische Anmerkungen machen: Die Billigkeitsleistungen sollen nach den Vorstellungen der Fraktion die Linke bereits vor einer tatsächlichen Störung erfolgen. In der Praxis ist es aber schwierig darzustellen, wer dann wirklich leistungsberechtigt ist. Stattdessen sollte entschädigt werden, wer auch tatsächlich eine Störungen hat.

Auch die Forderung, dass Nutzerinnen und Nutzer drahtloser Mikrofonanlagen generell von künftigen Umwidmungen ausgeschlossen sein sollen, halten wir für nicht umsetzbar. Wir wissen heute noch nicht, wer wann in welchem Maße geschädigt werden könnte. Es muss aus unserer Sicht lediglich sichergestellt werden, dass auch künftig Geschädigte Schadensersatz erhalten.

Wir stimmen dem Antrag der Linken aber dennoch zu, denn auch wir haben im Rahmen der parlamentarischen Beratungen über die Frequenzversteigerung den Bundestag dazu aufgefordert, mehr Gelder für die Erstattung der von der Umwidmung des Frequenzbereiches Betroffenen zur Verfügung zu stellen.

Im Rahmen der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zum Telekommunikationsgesetz haben sich Bund und Länder auf eine Lockerung der Kriterien geeinigt.  Die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses sind ein Minimalkonsens und keine Garantie dafür, dass alle Geschädigten auch entschädigt werden. Der vorliegende Antrag stellt weitergehende Forderungen, die wir begrüßen. Außerdem setzt der vorliegende Antrag den Impuls, diese Regelung auch für zukünftige Versteigerungen anzuwenden, anstatt die Zusage von Geldern in irgendwelchen Vermittlungsausschüssen mühsam immer wieder aufs Neue zu verhandeln.

Vielen Dank.

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