Sukzessivblamage für die Union

Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen auch homosexuelle LebenspartnerInnen das zuvor von dem anderen Partner bzw. der anderen Partnerin angenommene Kind adoptieren. Die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete aus Mainz, Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), erklärt hierzu:

Heute ist ein guter Tag für homosexuelle Paare in der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein wichtiger Schritt zu mehr Gleichstellung getan. Die Bundesregierung ist nun in der Pflicht, eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten.

Laut Bundesverfassungsgericht verletzt die Nichtzulassung der sukzessiven Adoption angenommener Kinder eingetragener Lebenspartner durch den anderen Lebenspartner das Recht auf Gleichbehandlung. Damit werden, zumindest in dieser Frage, homosexuelle mit heterosexuellen Paaren gleichgestellt. Ein wichtiger erster Schritt. Wir GRÜNE setzen uns weiterhin für ein generelles Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare ein.

Das Urteil ist gleichzeitig auch ein Beleg, dass die mittelalterliche Familienpolitik der Bundesregierung ausgedient hat. Die Entscheidung zur Sukzessivadoption ist eine Sukzessivblamage für die Union. Gerade die CDU stellt sich bislang gegen das Adoptionsrecht, wie auch eine steuerliche Gleichberechtigung homosexueller Paare. Es ist ein Armutszeugnis, dass das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung bei der Gleichstellung homosexueller Paare immer wieder vor sich hertreiben muss. Das heutige Urteil müsste Merkel und Co. zu denken geben. Die Gesellschaft ist ohnehin viel weiter als die Bundesregierung.

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