Pressefreiheit ist keine Auslegungssache

Zur Argumentation des Bundes vor dem Bundesverwaltungsgericht, dass Bundesbehörden Journalistinnen und Journalisten nicht mehr nach den Pressegesetzen Auskunft zu erteilen hätten, erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik:

Die Argumentation des Bundes beim Bundesverwaltungsgericht ist absurd. Mit dem Verweis, Presserecht liege in Länderkompetenz und könne für Bundesbehörden nicht gelten, gibt sich das Bundesinnenministerium eine unglaubliche Blöße. Wenn es nach dem Bund ginge, könnten dann in letzter Konsequenz Journalisten nicht mehr umfassend über Bundesangelegenheiten, über Bundesregierung und Bundesbehörden berichten. Denn natürlich sind Journalisten auf Auskunft von Bundesbehörden angewiesen. Somit können die Medien ihre demokratische Kontrollfunktion nicht mehr ausüben.

Die Medien sind – unserer Historie geschuldet – föderal reguliert, damit die Instrumentalisierung der Massenmedien durch Machthaber nicht mehr gelingen kann. Wenn sich so Bundesbehörden aber meinen, aus der Verantwortung stehlen zu können, wäre die Pressefreiheit in Deutschland nur noch Makulatur.

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