Leistungsschutzrecht: Einigung zwischen Frankreich und Google

Das geplante Leistungsschutzrecht muss entschieden zurückgewiesen werden: Mit dem Gesetz wäre nur wenigen Verlagen in Deutschland geholfen –  am ehesten den großen Medienhäusern. Kleine lokale Verlage hingegen haben es schwerer und Qualitätsinhalte sind im Netz schwierig zu finanzieren.  Dafür bietet das Leistungsschutzrecht keine Lösung. Vor allem aber sind die Kollateralschäden enorm: Das neue Recht würde das Finden von Informationen und Artikeln im Netz verschlechtern oder gar verhindern. Kurzum: Ein Bürokratie-Monster, das hohe Abmahnwellen schlagen kann. Das hat auch die Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages vergangene Woche gezeigt.

Das Beispiel Frankreich macht deutlich: Das Land hat eine andere kreative Lösung gefunden und offenbar nicht schlecht verhandelt. Google wird durch das Abkommen auf zwei Wegen Geld in den französischen Journalismus fließen lassen. Zum einen können Verlage einen Werbedienst von Google nutzen: AdSense bringt Werbung auf deren Seiten – die Einnahmen teilen Google und die Verlage. Der Anteil der Verlage soll jetzt erhöht werden. Details sind über diesen auf lange Sicht lukrativen Teil des Deals sind nicht bekannt. Zum anderen wird Google einen Fonds zur Förderung von Journalismus auflegen. Google ist ein milliardenschwerer Konzern, der von den kreativen Leistungen der Gesellschaft profitiert und mit einem solchen Fonds wieder etwas zurückgeben kann. Auch die Ausgestaltung des Fonds ist nach bisherigen Informationen sinnvoll: Er fördert Journalismus und Innovationen – überwacht von einer unabhängigen Kommission.

Auch der Journalismus in Deutschland hat Finanzierungsprobleme. Man schaue sich nur die Financial Times Deutschland, Frankfurter Rundschau oder die Westfälische Rundschau an. Ein Fonds, um Investitionen im digitalen Bereich kleiner Verlage zu finanzieren, um die Weiterbildung von Journalisten zu unterstützen oder Gelder für aufwendige Recherchen beizusteuern, ist sicher sinnvoll. Dieser Ansatz darf aber nicht zum Feigenblatt für ein Leistungsschutzrecht werden. Denn es kann sich hierbei nicht um eine Entschädigung von Google an die Verlage handeln. Das wäre in Deutschland genauso wenig wie in Frankreich wirklich nötig, denn es entsteht eben kein Schaden. Die Verlage profitieren bereits heute von Suchmaschinen. Durch sie bekommen sie Nutzer auf ihre Seiten, die Zeitungsartikel sonst nicht finden würden.

Was lernen wir daraus? Wir sollten das eine tun und das andere besser lassen: Einen Journalismus-Fonds brauchen auch wir in Deutschland – ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage nicht. Beim Fonds müssen wir aber aufpassen: Ein Deal mit Google wie in Frankreich, kann für die politische Glaubwürdigkeit der Medienpolitik mehr Schaden anrichten als Nutzen. Man wird den Eindruck nicht los, dass sich hier ein Konzern aus einer Regulierung freikauft.

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