Persönliche Erklärung nach §31 GOBT zum ISAF Mandat – Berlin, 31. Januar 2013

Erklärung nach § 31 GOBT zur Abstimmung über die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 2069 (2012) vom 09. Oktober 2012 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.

Auf der Londoner Afghanistankonferenz 2010 haben die an ISAF beteiligten Nationen die Beendigung des Einsatzes bis Ende 2014 beschlossen. Die afghanischen Sicherheitskräfte sollen dazu befähigt werden, selbst für die Sicherheit in Afghanistan zu sorgen. Wir wollen, dass Deutschland bis dahin weiterhin einen Beitrag dazu leistet, die afghanischen Sicherheitskräfte auszubilden.

Die Entscheidung, den ISAF Militäreinsatz zu beenden, ist richtig. Mit seinem Ende wird dem politischen Prozess endlich Vorrang gegeben. Denn nur politisches und ziviles Engagement kann der afghanischen Bevölkerung eine wahrhaft nachhaltige Perspektive bieten. Nur zivile Aufbauhilfe kann zum Aufbau von Verwaltungsstrukturen, eines Justiz-, Bildungs- oder auch Gesundheitssystems beitragen. Nur durch die zivilen Anstrengungen kann sich eine nachhaltige Wirtschaftsperspektive entwickeln. Die zivile Aufbaustrategie darf militärischen Zielsetzungen nicht untergeordnet werden.

Unsere Erwartung in ein neues ISAF Mandat ist, dass es einen eindeutigen und entschlossenen Weg in Richtung der Beendigung des Einsatzes Ende 2014 darlegt. Der nun vorgelegte Antrag der Bundesregierung wird diesem Anspruch jedoch nicht gerecht. Im Besonderen betrifft dies die Mandatsobergrenze, die auf 4.400 Soldatinnen und Soldaten festgelegt wurde. In der Begründung wird bis zum Mandatsende eine Reduktion der Truppenzahl auf 3.300 in Aussicht gestellt. Wenn am 1. März 2014 noch mehr als drei Tausend Soldatinnen und Soldaten in Afghanistan stehen, scheint uns ein vollständiger Abzug der Bundeswehr bis Ende 2014 nur schwer durchführbar.

Zur geplanten Folgemission ab 2015 fehlen konkrete Informationen. In der Begründung des Mandats wird lediglich darauf hingewiesen, dass eine Folgemission mit deutlich geringerem Personalansatz geplant werde. Was dies genau bedeutet ist jedoch unklar. Mit der durch die Bundesregierung vorgelegten Entwicklung der Kontingentgröße ist zu befürchten, dass auch ab 2015 eine vierstellige Zahl von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in Afghanistan verbleiben soll. Aus unserer Sicht erzeugt das vorgelegte Mandat eine Pfadabhängigkeit für die Folgemission, die wir nicht mittragen wollen.

Gleichzeitig sehen wir, dass Deutschland durch seinen Einsatz in Afghanistan eine Schutzverantwortung für die afghanische Bevölkerung übernommen hat. Dieser Verantwortung müssen wir sowohl mit unserem zivilen als auch militärischen Engagement weiter gerecht werden. Unser Ziel ist es das militärische Engagement rasch und entschlossen zu reduzieren. Ein sofortiger Abzug würde aus unserer Sicht nicht nur bereits Erreichtes, sondern auch die Zukunft der afghanischen Kinder, Frauen und Männer in existentieller Art und Weise gefährden.

Wir haben uns in der Summe dazu entschieden, uns bei der Abstimmung über die Fortsetzung des ISAF-Mandates der Bundeswehr zu enthalten. Dies ist eine Gewissensentscheidung.

Der Entschließungsantrag unserer Fraktion findet unsere Unterstützung und legt unsere Position im Hinblick auf den Afghanistan-Einsatz näher dar.

Berlin, 31. Januar 2013

Dr. Tobias Lindner; Tabea Rößner; Josef Winkler

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